Wepper gegen Schröder:Streiten bis zur Schmerzgrenze

Für Atze Schröder geht es um künstlerische Freiheit und eine Auseinandersetzung mit dem Alter. Aus der Sicht von Fritz Wepper sind dagegen seine Intimsphäre und seine Würde verletzt: Vor dem Oberlandesgericht streiten die beiden über Äußerungen des Komikers.

Von Antonie Rietzschel

Der Einzige, der über Atze Schröder lachen kann, ist sein Anwalt. Simon Bergmann presst die Hand vor den Mund, um nicht losprusten zu müssen, als der Komiker sagt, Fritz Wepper habe ein Auto mit Tageszulassung und einen Hybrid. Vergleiche, mit denen der Komiker die Ehefrau des 72-jährigen Schauspielers und dessen sehr viel jüngere Ex-Geliebte Susanne Kellermann umschreibt.

Schröders Sätze kommen aus den Lautsprecherboxen eines Laptops, der vor drei Richterinnen des Oberlandesgerichts München steht. Sie verziehen keine Miene. Auch Norman Synek nicht, der Anwalt von Fritz Wepper. Er und Bergmann liefern sich nun seit fast einem Jahr einen juristischen Schlagabtausch im Namen ihrer Klienten. Es geht darum, was Satire darf und was nicht. Beispielhaft steht dafür eine Szene aus Atze Schröders Show "Schmerzfrei" zur Disposition, die per DVD im Sitzungssaal abgespielt wird.

Atze Schröder tigert mit Porsche-Brille auf der Nase über die Bühne und bittet das Publikum, sich mal vorzustellen, wie Fritz Wepper Sex mit der mehr als 30 Jahre jüngeren Kellermann hat. "1,50 Meter geballte Erotik, 40 Kilo zu viel auf der künstlichen Hüfte." Das Gebiss stecke er zum Knutschen in die Tasche. Wenn er aus der Dusche komme, rede er wahrscheinlich mit seinem Penis. "Iii", ruft Schröder schließlich ins Publikum. "Iii", schallt es zurück.

Verletzt und herabgewürdigt

Fritz Wepper fühlt sich durch diese Äußerungen in seiner Intimsphäre verletzt und herabgewürdigt. 2012 hatte sein Anwalt deswegen bereits versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Atze Schröder zu erwirken. Dies wurde jedoch vom Landgericht in München zurückgewiesen. Daraufhin reichte Norman Synek Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, das die Entscheidung in großen Teilen revidierte. Seitdem durfte Schröder nicht mehr alles sagen.

Das ging Wepper nicht weit genug. Vor dem Landgericht forderte er Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro. Doch auch diese Klage wiesen die Richter mit der Begründung ab, Schröders Äußerungen seien durch die Kunstfreiheit gedeckt. So wurde der Fall vor dem Oberlandesgericht erneut aufgerollt.

Während der Verhandlung macht die Vorsitzende Richterin relativ früh klar, dass die Zahlungsforderung durch Weppers Anwalt nur wenig Aussicht auf Erfolg hat. "Die Kunst hält in schweren Zeiten die Fackel der Freiheit hoch", erklärt sie Norman Synek.

Wie Baumschule und Universität

Als dann auch noch Atze Schröders Anwalt in einem langem Monolog darlegt, dass es seinem Mandanten um eine kritische Auseinandersetzung mit dem Alter gehe, wird Synek ungehalten: "Was Sie da erzählen, ist von der Realität ungefähr genauso weit entfernt wie die Baumschule von der Universität", sagt er. Den Richtern erklärt Synek, dass sich nach dessen Verständnis jeder alles erlauben dürfe - solange nur der Begriff "Kunst" darüber stehe.

Gegen Ende der Verhandlung blitzt kurz die Chance eines Vergleichs auf: Atze Schröder sagt nie wieder "Iii", darf aber weiterhin über Weppers Sexleben sinnieren, wenn der Schauspieler die Geldforderung zurückzieht.

Der Vergleich scheitert dann doch. Der Komiker will endlich juristische Klarheit darüber haben, wie weit er gehen kann. Das Urteil steht noch aus. Auch Synek und sein Mandant sind bereit, bis zur Schmerzgrenze zu gehen. Der Anwalt will notfalls bis vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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