Weitere Briefe:Fragwürdiger Fernsehpfarrer

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Fragwürdige Ausnahme

Trotz aller Bemühungen, die Corona-Bestimmungen einzuhalten ( "Vier Wochen miese Stimmung" vom 9. November), der damit verbundenen Kosten und der reduzierten Zahl von Kunden müssen Restaurants, Theater, Konzertsäle und Hotels schließen. Jedoch bleiben Wettbüros offen. Warum? Sie tragen nicht zu Unterhaltung, Ernährung oder Unterkunft bei, sondern nur zur Verarmung. Da die Scheiben meist abgedunkelt sind, kann man nicht von außen abschätzen, wie viele Personen sich dort aufhalten oder ob sie Maskenpflicht und Abstandsregeln einhalten. Ich frage mich, in wessen Interesse solche Etablissements offen bleiben. Dr. med. Barbara Herzberger, München

Bedenklicher Fernsehpfarrer

Herzlichen Dank für Ihre wohlgewählten Worte zum Auftritt, pardon zur "Predigt", des ehemaligen Fernsehpfarrers Jürgen Fliege anlässlich einer als "Gottesdienst" bezeichneten Veranstaltung von Gegnern der Corona-Einschränkungen auf der Theresienwiese ( "Nachsicht für den Fernsehpfarrer" vom 7./8. November). Offenbar wähnte sich Herr Fliege dabei in einer Fernsehsoap und nicht im realen Leben. Anders kann man diesen äußerst bedenklichen Auftritt nicht bewerten. Ich rate Herrn Fliege dringend, sich seines theologischen Studiums zu erinnern, in sich zu gehen und sich hoffentlich dabei bewusst zu werden, dass sein dortiger Auftritt fehl am Platz war. Ich bin nicht empört darüber, dafür ist Herr Fliege nicht wichtig genug. Aber lachen kann ich darüber auch nicht. Elmar Hoffmann, München

Kompliment und Mahnung

Zunächst ein Kompliment an die MVG, die seit März 2020 ihren Fahrbetrieb während der Corona-Krise - abgesehen von Streiktagen - mit großem Einsatz aufrechterhalten hat. Die Nachricht im Beitrag "Alles was rollen kann, rollt" (6. November), "dass die Nutzung des ÖPNV sicher sei", löst jedoch medizinische Gänsehaut aus und konterkariert die strengen Anforderungen in anderen Bereichen: Wie soll die Ansteckungsgefahr in den zu Stoßzeiten voll besetzten Bussen und U-Bahnen sowie auf Bahnhöfen nicht höher sein als in anderen geschlossenen Räumen, wo etwa in Geschäften pro Person eine Sicherheitsfläche von zehn Quadratmetern verlangt wird, ganz zu schweigen von der überall geltenden Abstandsregel von 1,50 Meter und der Maskenpflicht? Natürlich lassen sich diese Vorschriften nicht ohne Weiteres auf den ÖPNV übertragen - aber dann bitte keine derartig zweifelhaften Meldungen, noch dazu unter Verweis auf eine Studie, die bei der Deutschen Bahn durchgeführt wurde.

Dr. med. Wolfgang Krödel, Germering

© SZ vom 18.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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