Süddeutsche Zeitung

Wahlwerbung:Post von Beckstein

Altersauswahl aus dem Melderegister: Wie die Parteien an die Adressen für ihre Wahlwerbung kommen - und warum diese Praxis völlig legal ist.

Berthold Neff

Die Angst der CSU-Spitze, bei der Landtagswahl am Sonntag das angestrebte Ergebnis von "50 plus x" zu verfehlen, wird der Stadt Einnahmen von etwa 16.100 Euro bescheren. So viel dürfte die CSU-Landesleitung der Stadt für die Adressen jener Wahlberechtigten überweisen müssen, die älter als 65 Jahre sind und die dieser Tage einen Brief mit persönlicher Ansprache von Ministerpräsident Günther Beckstein erhielten. Wenn die CSU alle Adressen genutzt hat, ist es ihr gelungen, ein Viertel der Wahlberechtigten anzuschreiben - 214.837 von 885.617 Münchnerinnen und Münchnern.

Die Stadt kassiert, weil sie für jede Adresse aus dem Melderegister, gestützt auf das Bayerische Gesetz über das Meldewesen, eine Gebühr von 7,5 Cent verlangt. Dieses Gesetz erlaubt es Parteien und Wählergruppen jeweils in einer Sechs-Monats-Frist vor Wahlen und Abstimmungen solche nach Altersklassen sortierte Adressenlisten anzufordern. Die Stadt achtet jedoch darauf, dass es bei wenigen Anfragen bleibt, denn sonst würden im Laufe der Zeit alle Münchner in den Adresskarteien von Parteien landen, von den Erstwählern bis zu den Rentnern.

"Gemeinsam haben wir Bayern zu einem großartigen Land gemacht", musste sich zum Beispiel auch die 87 Jahre alte Lieselotte K. per Brief von Beckstein vereinnahmen lassen, die sich darüber hinaus sehr wunderte, dass der CSU-Brief auch ihre weiteren vier Vornamen auflistete. Sie beschwerte sich bei der CSU-Landesleitung, deren Telefonnummer im Briefkopf genannt ist, wo man ihr allerdings versicherte, dass es völlig legal sei, die Adressen bei Städten und Gemeinden zu kaufen. Beim SPD-Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann meldeten sich gleich mehrere SPD-Mitglieder und argwöhnten, dass diese Art der CSU-Wahlwerbung nur durch einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz möglich wurde.

Kostenfreie Übermittlungssperre

Derzeit allerdings ist diese Praxis völlig legal. Solche Gruppenauskünfte gibt es nur bei öffentlichem Interesse, etwa im Dienst der Gesundheit. Die Stadt würde also einer Universität für eine Brustkrebs-Studie die Adressen aller Frauen eines bestimmten Alters zur Verfügung stellen, nicht aber einer Firma, die zum Beispiel ein Medikament anpreisen will.

Es ist allerdings möglich, die Wahlwerbung durch eine Übermittlungssperre abzustellen. Das Recht auf kostenfreie Übermittlungssperren gilt auch für Auskünfte an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften, wobei sich das Widerspruchsrecht allerdings nicht auf jene Angaben erstreckt, die zum Beispiel die Kirche benötigt und von Gesetzes wegen erhält, um die Kirchensteuer geltend zu machen.

Die Formulare für das das Einrichten einer Übermittlungssperre gibt es im Internet-Auftritt des Kreisverwaltungsreferats (www.muenchen.de) unter der Rubrik "Wohnsitzänderung" oder im KVR-Bürgerbüro. So lässt sich auch sicherstellen, dass Parteien, Stadträte oder Abgeordnete keine Auskunft erhalten, wer ein Alters- oder Ehejubiläum feiert. Auch die Eintragung in Adressbuchverlage lässt sich so verhindern.

Gegen die Millionen von Beckstein-Postkarten, die - ohne persönliches Anschreiben - von der CSU bis zum Sonntag noch verschickt werden, hilft vermutlich ein einfacher "Werbung - Nein danke"-Aufkleber.

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Quelle:
SZ vom 25.09.2008/af
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