Wahlkampf:AfD will Zugang zu Kultur- und Bürgerhäusern in München erzwingen

  • Die AfD möchte Veranstaltungsräume der Stadt für Wahlkampfveranstaltungen nutzen.
  • In mehreren Häusern wird ihr dies von den örtlichen Trägervereinen verwehrt.
  • Die Partei will erreichen, dass die Stadt eine Anweisung erlässt, die Veranstaltungen zuzulassen.

Von Dominik Hutter

Die AfD will auf juristischem Weg den Zugang zu den Kultur- und Bürgerhäusern erzwingen. Die Münchner Kreisverbände Nord und Ost der Partei haben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt München eingereicht, der diverse Immobilien mit Veranstaltungsräumen gehören. Ziel ist es, AfD-Wahlkampftermine in öffentlichen Einrichtungen wie dem Kulturzentrum Trudering, dem Kulturhaus Moosach, dem Moosacher Pelkovenschlössl oder dem Kulturzentrum 2411 am Hasenbergl abhalten zu können. Dies haben die örtlichen Trägervereine laut AfD-Kreischef Wilfried Biedermann bislang stets abgelehnt. Andere Parteien hingegen nutzten die Räumlichkeiten für eigene Veranstaltungen, mokiert sich Biedermann. "Nur uns überlassen sie sie nicht."

Der Fall könnte knifflig werden. Denn die Stadt ist zwar Eigentümerin der Immobilien, hat den Kulturbetrieb und auch die Vermietung der Räume aber an private Vereine übertragen. Die besitzen das Hausrecht und können theoretisch selbst entscheiden, wen sie hineinlassen. Die AfD beruft sich darauf, dass es sich bei den Kultur- und Bürgerhäusern um öffentliche kommunale Einrichtungen handelt, deren Trägervereine in erheblichem Umfang Zuschüsse aus dem Stadthaushalt erhalten. Biedermann will, dass die Stadt die finanziell abhängigen Vereine anweist, die AfD für Wahlkampfveranstaltungen ins Haus zu lassen.

Tatsächlich hat das Rathaus erst vor wenigen Monaten in einem anderen Fall eine verbindliche Anweisung erlassen - der Stadtrat beschloss mit großer Mehrheit, die antiisraelische BDS-Kampagne ("Boycott, Divestment, Sanctions") aus städtischen Räumen zu verbannen und ihr keinerlei Zuschüsse zu gewähren. Allerdings ist unklar, ob die Fälle vergleichbar sind.

Das Anliegen der AfD will die Stadt jedenfalls zurückweisen, teilte das Rathaus am Montag mit. Weitere Auskünfte wurden mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht gegeben, die Stadt bestätigte lediglich den Eingang der Antragsschrift. Die Rathaus-Juristen müssen nun prüfen, welche Verträge es mit den Trägervereinen gibt und welche Vorgaben darin enthalten sind. Offenbar ist dies nicht bei jeder Kultureinrichtung gleich geregelt. Nach SZ-Informationen gibt es aber die Standard-Verpflichtung, auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung zu bleiben und alle Parteien gleich zu behandeln.

Praktisch umsetzen müssen dies freilich die Vereine selbst.In der im Internet einsehbaren Nutzungsordnung für das Kulturzentrum Trudering findet sich etwa ein Einlassvorbehalt für "Personen, die extremen, insbesondere rechtsextremen Organisationen angehören" sowie Personen, die "durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen aufgefallen sind". Bei politischen Veranstaltungen beschränkt sich das Kulturzentrum auf im Stadtrat vertretenen Fraktionen. Was die AfD als angeblich diskriminierend geißelt, da sie doch 2014 mit zwei Mandaten ins Rathaus eingezogen sei. Andererseits reichen zwei Sitze nicht für den Fraktionsstatus - zudem sind beide Kommunalpolitiker längst aus der AfD ausgetreten.

Für sämtliche städtischen Räume gilt: Drei Monate vor dem Wahltermin ist grundsätzlich Schluss mit Parteienwerbung. Die AfD sieht sich daher unter Zeitdruck - die Landtagswahl ist für den Herbst angesetzt und die bislang nicht im Maximilianeum vertretene Partei rechnet sich gute Chancen aus. Sollte sich die Stadt weigern, hat die AfD ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro beantragt. Biedermann zufolge ist die Bereitschaft, Räume in München an die AfD zu vermieten, ganz prinzipiell nur sehr schwach ausgeprägt. Da man auch auf der Truderinger Festwoche kein Zelt bekommen habe, bleibe nur die Möglichkeit für Freiluftveranstaltungen auf öffentlichen Plätzen.

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