Wahlhelfer:Lehrer scheitern mit Beschwerde

Die Regierung von Oberbayern hat die Dienstaufsichtsbeschwerden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften gegen die Stadt München als unbegründet zurückgewiesen. Die Stadt hatte für die Auszählung der Briefwahlstimmen bei der Kommunalwahl im März Lehrkräfte verpflichtet, nachdem viele ehrenamtliche Wahlhelfer wegen der Corona-Pandemie kurzfristig abgesagt hatten. Damit habe die Stadt weder gegen ihre Fürsorgepflicht noch gegen das Übermaßverbot verstoßen, so das Urteil der Behörde. Die Schutzmaßnahmen seien ausreichend gewesen. Für die Durchführung der Wahl habe es ein "legitimes Gemeinwohlinteresse" gegeben.

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