Bis Neujahr zur Mittagszeit:Waffenverbot an Münchner Bahnhöfen

Die Bundespolizei verbietet über Silvester das Mitführen gefährlicher Gegenstände unter anderem am Hauptbahnhof. (Foto: Ralph Peters/Imago)

Die Bundespolizei erneuert ihre Allgemeinverfügung: Gefährliche Gegenstände dürfen auch über Silvester nicht an wichtigen Münchner Bahnhöfen mitgeführt werden.

Die Bundespolizeidirektion hat das Mitführverbot für gefährliche Gegenstände in München erneuert. Im Zeitraum von 31. Dezember, zwölf Uhr, bis zum ersten Januar, zwölf Uhr, dürfen aus Sicherheitsgründen an folgenden Orten keine gefährlichen Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art mit sich getragen werden: Haupt- und Ostbahnhof, Pasing sowie an den S-Bahn-Halten am Hauptbahnhof, Karlsplatz (Stachus) und Marienplatz. Das gilt für Bahnhofsgebäude, Bahnsteige, Personentunnel und alle öffentlich zugänglichen Ebenen.

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