Vorwurf: Körperverletzung:Strafbefehl gegen Wiesnwirt Krätz

Weil er Mitarbeiter tätlich angegangen haben soll, hat "Hippodrom"-Wirt Sepp Krätz einen Strafbefehl über 18.000 Euro erhalten. Zu viel, findet er. Jetzt entscheidet das Amtsgericht.

C. Rost

Die Stadt hat ihn bereits mit scharfen Worten abgemahnt und ihm für den Wiederholungsfall den Entzug der Wiesn-Lizenz angedroht. Nun beschäftigt sich auch die Justiz mit dem Wirt Sepp Krätz, der voriges Jahr in seinem "Hippodrom" Mitarbeiter tätlich angegangen und beleidigt haben soll. Demnächst wird sich der 56-Jährige wegen der Vorfälle am Amtsgericht verantworten müssen. Die Anklage lautet auf Körperverletzung.

Vorwurf: Körperverletzung: Wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung vor Gericht: Wiesnwirt Sepp Krätz.

Wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung vor Gericht: Wiesnwirt Sepp Krätz.

(Foto: Robert Haas)

Krätz hätte die für ihn prekäre Angelegenheit in aller Stille erledigen können. Doch den Strafbefehl, den ihm die Staatsanwaltschaft schickte, wollte er nicht akzeptieren: 18.000 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze á 300 Euro) sah der Bescheid vor. Dagegen hat Krätz Einspruch eingelegt, es kommt also zur öffentlichen Hauptverhandlung.

Weshalb der Wiesnwirt das Risiko eingeht, dass der ganze Fall vor Publikum im Detail erörtert wird, liegt auf der Hand: Er erhofft sich wohl, die hohe Geldstrafe in eine niedrigere Geldauflage umwandeln zu können. Das ist durchaus möglich, wenn er sich zum Beispiel mit seinem früheren Mitarbeiter, den er zweimal mit voller Wucht getreten haben soll, auf ein angemessenes Schmerzensgeld einigt. Tatsächlich sollen mit dem Studenten, der als Reinigungskraft im Zelt gearbeitet hatte, Verhandlungen laufen. Im Falle einer Entschädigung könnte das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung einstellen.

Der Vorteil für Krätz wäre, dass er damit eine Eintragung ins Bundeszentralregister in jedem Fall vermeiden könnte. Zwar wird auch eine Geldstrafe über 60 Tagessätze nicht automatisch in der Vorstrafenliste erfasst - das ist erst von 91 Tagessätzen an der Fall. Lediglich in Fällen, in denen sich im Register bereits ein Voreintrag befindet, könnte auch eine zweite Strafe erfasst werden - unabhängig von der Tagessatzhöhe.

Bei der Stadt hatte sich der Wiesnwirt Sepp Krätz schon kleinlaut entschuldigen müssen für seine Ausraster im Festzelt. Und der Wirtschaftsreferent hat ihn seither im Visier. Er wolle "ein besonderes Augenmerk auf das Hippodrom legen", so Dieter Reiter. Sepp Krätz hält sich in der Angelegenheit bedeckt. Auf die Fragen, was er zum Strafbefehl sagt und weshalb er vor Gericht zieht, meinte er am Freitag nur kurz angebunden am Telefon: "Ich weiß nix, ich kann dazu nichts sagen." Auch sein Anwalt Uwe Lehmbruck wollte sich nicht äußern.

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