Vorwurf der Diskriminierung:Anwältin verklagt Schufa

Sie verdienen ähnlich viel und besitzen gemeinsame Immobilien. Trotzdem wird eine Münchner Anwältin von der Auskunftei Schufa schlechter eingestuft als ihr Mann. Die Schufa spricht von positiver Diskriminierung. Jetzt klagt die Frau.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Diskriminiert die Wirtschafts-Auskunftei Schufa Bürger aufgrund ihres Geschlechts? Die Münchner Rechtsanwältin Caroline C. ist davon überzeugt. Denn trotz ähnlicher wirtschaftlicher Lage und gemeinsamen Immobilienbesitzes wird sie als Frau schlechter beurteilt als ihr Ehemann. Die Juristin klagt deshalb gegen das Unternehmen, am Mittwoch wurde vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.

"Die Einbeziehung des Geschlechts in die Berechnung des Scores ist europarechtswidrig", sagt C. Die Schufa dagegen erklärt, dass dem Geschlecht bei der Ermittlung der Score-Werte nur eine untergeordnete Rolle zukomme. Welche Rolle es für die Schufa spielt, ob man nun Mann oder Frau ist, will die Anwältin notfalls vom Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof klären lassen. Denn ihr ist klar, dass ihre Prozessaussichten in München schlecht sein dürften.

Fast schon bedauernd erklärte der Vorsitzende des 15. Zivilsenats, dass die kürzlich vom Bundesgerichtshof verkündete Schufa-Entscheidung ein deutliches Vorzeichen für diesen Prozess setze. Denn der BGH habe Verbrauchern lediglich den Anspruch zugestanden zu erfahren, für wie kreditwürdig sogenannte Wirtschaftsauskunfteien sie halten - wie dieser sogenannte Score ermittelt wird, dürfe aber als "Geschäftsgeheimnis" im Dunkeln bleiben.

Drastische Falschprognosen

Caroline C. hat als Rechtsanwältin regelmäßige Einkünfte, ist verheiratet und hat drei Kinder. Ihr Ehemann verfügt als freier Unternehmer über kein regelmäßiges Einkommen. Beide sind Eigentümer von drei Immobilien, für die sie gemeinsam Darlehen abbezahlen. Die Anwältin ist zudem Schuldnerin eines weiteren Immobiliendarlehens. "Wir bezahlen unsere Kredite seit Jahren ganz brav", sagt sie, "das sind handfeste Fakten."

Trotzdem musste sie im Rahmen einer Selbstauskunft staunend erfahren, dass die Schufa sie zeitweilig als "deutlich erhöhtes bis hohes Risiko" eingestuft hatte, oder auch mal als "zufriedenstellend bis erhöhtes Risiko" oder als ein "geringes bis überschaubares Risiko". Eine vergleichbare Auskunft zum Ehemann wies stets eine bessere Bonität aus. Die Anwältin sagt, dass die Schufa hier nachweislich drastische Falschprognosen erstellt habe: "Sie verletzen mich in meinem Persönlichkeitsrecht." Denn etwa bei Handy-Verträgen oder Internet-Käufen zähle faktisch nichts anders als die Schufa-Auskunft.

Die geheime Score-Formel, um die es beim BGH gegangen sei, interessiere hier gar nicht , meint ihr Anwalt Stefan Ventroni. Es stelle sich vielmehr die Frage, ob man die Schufa stoppen könne, wenn das Gegenteil von deren Bewertung klipp und klar zu beweisen sei. Beide forderten den Senat auf, diesen Fall dem Bundesverfassungsgericht oder dem EuGH vorzulegen.

Schufa-Anwalt Ulrich Wuermeling sagte, dass die Klägerin wenn schon, dann eher "positiv diskriminiert" werde. "Und diesen Vorteil will sie künftig nicht mehr in Anspruch nehmen?" Denn mit denselben Werten würde das Scoring für einen Mann, anstelle von Frau C., "gleich oder schlechter" ausfallen.

"Frauen zahlen zuverlässiger als Männer, warum weiß ich auch nicht." Für die Unterschiede in den Werten zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann seien die unterschiedliche Anzahl der Girokonten und der laufenden Kredite maßgeblich. Eine Sonderbehandlung durch Einbeziehung individueller Pluspunkte sei beim Scoring nicht vorgesehen - "sonst müsste man den Score manuell manipulieren". Im Übrigen sei nicht erkennbar, dass der Klägerin durch das Score-Verfahren ein Schaden entstanden sei oder entstehen werde. Das Gericht will das Urteil am 12. März verkünden.

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