Süddeutsche Zeitung

Vorwürfe gegen Münchner Polizei:Welche Ungereimtheiten im Prügel-Fall bleiben

Was sich genau in der Haftzelle der Polizeiinspektion in der Au abgespielt hat, ist noch unklar. Fest steht dagegen: Es gibt jede Menge Ungereimtheiten. Wieso wurde die gefesselte Frau geschlagen? Existiert von dem Vorfall ein Video? Warum wurden die internen Ermittler erst so spät eingeschaltet?

Von Florian Fuchs und Susi Wimmer

Der Fall bewegt München - und am Ende wird die Staatsanwaltschaft entscheiden: War es tatsächlich Notwehr? Musste der Polizeihauptmeister in der Wache in der Au wirklich um seine Gesundheit fürchten, als er einer gefesselten Frau in der Haftzelle mit der Faust ins Gesicht schlug?

Was sich am 20. Januar in der Haftzelle der Polizeiinspektion in der Au abgespielt hat, versuchen derzeit die internen Ermittler der Polizei herauszufinden. Fünf Tage nach dem Vorfall wurden sie von der Staatsanwaltschaft eingeschaltet, derzeit vernehmen sie die Beamten, die in der Zelle waren. Anhand der Akten, der Aussagen, der ärztlichen Berichte und der Fotos wird auch die Rechtsmedizin ihre Einschätzung abgeben. Die internen Ermittler haben dabei einen Fall zu klären, bei dem es etliche Ungereimtheiten gibt.

Die erste Ungereimtheit: Warum wurde der Frau keine Blutprobe entnommen?

Die 23-Jährige hatte am Nachmittag des 20. Januar die Polizei gerufen, weil sie mit ihrem Freund am Regerplatz Streit hatte. Sie wehrte sich heftig gegen einige Polizeimaßnahmen, woraufhin die Beamten bei der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme zwecks eines Drogentests beantragten. Zweimal soll die zuständige Staatsanwältin einen Richter um eine Genehmigung angerufen haben. Der Richter aber lehnte eine Blutprobe als unverhältnismäßig ab.

Die zweite Ungereimtheit: Wurde der Vorfall auf Video aufgenommen?

In der Haftzelle soll die 23-Jährige von vier Beamten auf einer Pritsche festgehalten worden sein. Zu dem Zeitpunkt waren ihre Hände auf dem Rücken gefesselt. Die Frau spuckte einem 33-jährigen Polizisten ins Gesicht, dann soll sie den Kopf bewegt haben, was der Beamte als Ansatz zu einem Kopfstoß wertete. "In Notwehr" schlug er ihr mit der Faust ins Gesicht. Während der ganzen Szene fiel der Frau ein Beamter auf, der irgendetwas in der Hand hielt, aus dem ein LED-Licht strömte. Sie mutmaßte, dass einer der Beamten mit seinem Handy den Vorfall filmte.

"Dass es so ein Video gibt, können wir nicht ausschließen", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Die Polizei spricht von dem Einsatz einer Taschenlampe. Laut Polizei habe ein Beamter die Szenerie "für die Durchsuchung der Frau" ausgeleuchtet. Die Geschädigte aber sagte der SZ, dass sie nicht in der Zelle durchsucht worden sei.

Der Rechtsanwalt der Frau, Franz J. Erlmeier, hatte zudem behauptet, ein interner Ermittler habe ihm gesagt, von dem Vorfall existiere ein Video. Dies, sagen nun Staatsanwaltschaft, Polizei und Anwalt unisono, sei ein Missverständnis gewesen: Der Ermittler habe von Fotos gesprochen. Die Staatsanwaltschaft will nun die Lichtverhältnisse in der Zelle prüfen lassen. Auch eine Tatrekonstruktion soll es geben.

Die dritte Ungereimtheit: Warum wurden die internen Ermittler erst nach fünf Tagen eingeschaltet?

Nach dem Schlag lag die Frau alleine in der Zelle, irgendwann traf ein Notarzt ein. Die 23-Jährige hatte eine gebrochene Nase und eine gebrochene Augenhöhle. Die beteiligten Beamten schrieben ihre Berichte, weil die Frau wegen Widerstand, Beleidigung und Körperverletzung (Anspucken) angezeigt wurde. Interne Ermittlungen gegen den Beamten, der die Frau geprügelt hatte, wurden erst mal nicht eingeleitet.

Bei der Polizei sieht man kein Versäumnis darin, dass dies erst fünf Tage nach dem Vorfall geschah. Es gebe keine Vorschrift, dass der Dienststellenleiter oder andere Beamten in solch einer Situation die Ermittler informieren müssten, sagt Sprecher Reinhold Bergmann. Probleme mit Widerstand gegen Beamte gebe es häufig. "Wo sollen wir die Grenze ziehen, wann man die internen Ermittler einschaltet? Bei einer blutenden Verletzung?"

Vielmehr sei der Fall dokumentiert worden - mit den Verletzungen der Frau und auch mit dem Verweis, dass der Beamte zugeschlagen habe, aus Notwehr, wie er sagt. Diese Informationen bekomme die Staatsanwaltschaft, allerdings nur im Zuge des Strafverfahrens gegen die Frau.

Wenn die Staatsanwälte der Ansicht seien, dass die Version der Notwehr unglaubwürdig sei, würden die internen Ermittler eingeschaltet. "Aber das dauert ein paar Tage, bis sich die Staatsanwaltschaft ein Bild davon macht", sagt Polizeisprecher Bergmann. Hätte die Frau sofort Anzeige erstattet, hätten auch die internen Ermittler sofort die Arbeit aufgenommen.

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Quelle:
SZ vom 08.02.2013/sonn
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