Vorstoß im Stadtrat:Geld zurück beim Kita-Streik

Vorstoß im Stadtrat: Die Kinder haben Spaß, die Eltern wegen des Streiks aber Stress.

Die Kinder haben Spaß, die Eltern wegen des Streiks aber Stress.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Nach Plänen der Rathaus-SPD sollen Eltern Gebühren und das Essensgeld erstattet bekommen, wenn Einrichtungen wegen des Kita-Streiks geschlossen sind.
  • Nach Schätzungen könnten auf den Münchner Haushalt Kosten von knapp einer Million Euro pro Woche zukommen.
  • Die CSU hat bereits ihre Zustimmung signalisiert, doch juristisch geklärt ist die Idee noch nicht.

Von Dominik Hutter und Melanie Staudinger

Vom Kita-Streik betroffene Eltern können auf eine Rückzahlung ihrer Gebühren hoffen. Die Rathaus-SPD hat am Dienstag einen Dringlichkeitsantrag eingereicht, das für Plätze in bestreikten Tagesstätten bezahlte Geld vollständig zu erstatten - dies ist in der städtischen Gebührensatzung eigentlich nicht vorgesehen. Damit übernähme die Stadt die finanziellen Folgen des unbefristeten Ausstands, die sonst auf die am Tarifstreit gar nicht beteiligten Eltern abgewälzt würden. Mit den Gebühren will die SPD auch das Essensgeld zurückgeben. Das Thema soll im nächsten Stadtratsplenum am 20. Mai diskutiert werden. Da die CSU bereits ihre Unterstützung signalisiert, gilt eine Mehrheit für den SPD-Vorstoß als sicher.

Die SPD schätzt, dass auf den Münchner Haushalt Kosten von knapp einer Million Euro pro Woche zukommen. Eine belastbare Zahl liegt noch nicht vor. Die Summe hängt davon ab, wie viele Kitas tatsächlich bestreikt werden und ob externe Cateringfirmen weiterbezahlt werden müssen. Es handle sich um ein "Signal der Stadt", erklärt Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Das Rathaus wolle nicht den Eindruck erwecken, am Streik zu verdienen, ohne eine Gegenleistung zu erbringen. Reiter geht davon aus, die Erstattung juristisch begründen zu können. Bis ins letzte Detail abgeklopft ist die Aktion aber offenbar nicht. Normalerweise gebe es in jeder Gebührensatzung eine Härtefallregelung, so der OB. Das Bildungsreferat prüft nach Angaben einer Sprecherin, ob und wie eine solche Rückerstattung umzusetzen sei.

Die CSU erinnerte daran, schon beim Kita-Streik 2009 Kulanz bei Gebühren und Essensgeld angemahnt zu haben. Damals sei sie bei der rot-grünen Rathausmehrheit abgeblitzt. Die Haltung der CSU habe sich nicht geändert, ein Ja zur Rückerstattung sei selbstverständlich. Eltern müssten "Urlaubstage opfern oder kreative Lösungen finden, damit der Nachwuchs versorgt ist", sagt Birgit Volk, die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Da sei eine Rückzahlung das Mindeste.

Wie die Erstattung momentan gelöst ist

Momentan sieht die städtische Satzung für Kindertagesstätten eine gestaffelte Erstattung der Beträge vor - allerdings erst vom fünften Streiktag in Folge an. Eltern bekämen also erst Geld zurück, wenn der Ausstand der Erzieher und Kinderpfleger bis mindestens Montag, 18. Mai, andauert. Nach fünf Tagen gibt es ein Viertel der Gebühren zurück, nach zehn Tagen die Hälfte und nach 15 Tagen 75 Prozent. In solchen Fällen würde die zentrale Gebührenstelle des Bildungsreferats die Summe automatisch erstatten, bestätigt eine Sprecherin. Ein zusätzlicher Antrag sei nicht nötig.

Auf ein schnelles Verfahren können die Familien kaum hoffen. Zunächst muss festgestellt werden, welche Einrichtungen tatsächlich geschlossen waren, und wie lange sie zu hatten; derzeit werden etwa 60 Prozent aller städtischen Kitas bestreikt. Anschließend werden die Härtefälle herausgerechnet, also Kinder, die in einer Notfall-Gruppe untergekommen sind. Für dieses Angebot müssen Eltern regulär zahlen. Damit nicht genug: Bei einer Erstattung muss die Stadt unterschiedliche Beträge zurückzahlen, denn die Gebührensatzung ist ein kompliziertes Konstrukt.

Wie sich die Beträge berechnen

Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach drei Variablen: dem Alter des Kindes, der Betreuungszeit und dem Einkommen der Eltern. Familien mit Krippenkindern von null bis drei Jahren bezahlen mehr als diejenigen von Kindergartenkindern, weil die Betreuung der Kleinen aufwendiger ist. Wer sein Krippenkind bis zu vier Stunden in eine Einrichtung gibt, ist mit 184 Euro monatlich dabei. Bei mehr als neun Stunden beträgt die Gebühr 421 Euro. Bei Kindergärten reicht die Spannweite von 76 bis 202 Euro. Für Schüler bewegt sich die Summe zwischen 135 und 145 Euro. Dazu kommt eine Essenspauschale, die zwischen 60 und 80 Euro im Monat liegt.

Ermäßigungen gibt es für Familien, die weniger als 60 000 Euro im Jahr verdienen; unter 15 000 Euro ist der Kita-Besuch kostenlos. Ein Drittel aller Eltern zahle den Höchstsatz, erklärte die Sprecherin des Bildungsreferats. Ein weiteres Drittel erhalte Ermäßigungen in unterschiedlicher Höhe, der Rest ist ganz befreit. Die Beiträge der Eltern decken weniger als ein Fünftel der Betreuungskosten. Stadt und Freistaat bezahlen den Rest.

Nicht nur Münchner Eltern sollen Gebühren erlassen bekommen. Auch Weßling und Gilching im Landkreis Starnberg lassen dies prüfen.

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