Prozess:Gift in der Gemüsebrühe

Schwurgerichtssaal A101, NSU-Prozess

Brigitte L.s Fall wird vor dem Schwurgericht verhandelt.

(Foto: Jakob Berr)
  • Brigitte L. soll versucht haben, ihren Mann mit Glycol in der Suppe zu vergiften.
  • Es gibt Indizien für einen Giftanschlag, aber keine Beweise.
  • Die 74-Jähre soll schon kurz nach der Hochzeit mit ihrem 82 Jahre alten Mann im Internet nach dem Suchbegriff "Witwenrente" geschaut haben.

Von Susi Wimmer

Das corpus delicti steht auf dem Richtertisch, in Form eines kleinen braunen Fläschchens. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann gießt die Flüssigkeit darin eigenhändig in ein Glas, mischt es mit Wasser und kommt zu dem Schluss: "Stinken tut's." Den Geschmackstest wagt allerdings keiner. Riecht und schmeckt man diese Substanz auch noch, wenn sie in einer selbst gemachten Gemüsebrühe aufgeht, die auf dem Ofen erhitzt wird? Diese und ähnliche Fragen wird die Schwurgerichtskammer am Landgericht München I wohl in ihrem Urteil an diesem Donnerstag beantworten. Und vor allem diese: Hat die 74 Jahre alte Brigitte L. vor einem Jahr versucht, ihren Ehemann mit einer mit Frostschutzmittel versetzten Brühe zu ermorden? Die Staatsanwaltschaft fordert zwölfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes, die Verteidigung einen Freispruch.

Es ist ein spektakulärer Prozess, der vor der zweiten Strafkammer zu Ende geht. Außergewöhnlich deshalb, weil Frauen bei Kapitaldelikten selten als Täter auf der Anklagebank sitzen. Ungewöhnlich, weil es keine handfesten Beweise, sondern lediglich Indizien für den Giftanschlag gibt, und skurril, weil nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage für den Schlussvortrag der überraschten Verteidigung ein Extra-Verhandlungstag anberaumt werden musste.

Es war bei dem heute 82 Jahre alten Hans L. der Wunsch nach einem späten Glück, als er 2012 über ein Online-Portal die damals in Berlin lebende Angeklagte kennenlernte und wenige Monate später heiratete. Das Paar lebte in der Eigentumswohnung des Mannes in München, und nach seinen Aussagen sind die ersten Jahre "sehr glücklich" gewesen.

Nach Recherchen der Polizei soll die finanziell schlecht gestellte Frau aber bereits nach exakt einem Jahr Ehe im Internet den Suchbegriff "Witwenrente" aufgerufen haben. "Sie hat auf die Rente und den Pflichtteil seines Erbes spekuliert", erläuterte Staatsanwalt Laurent Lafleur in seinem Plädoyer. Brigitte L. habe sich wahrheitswidrig als Diplom-Finanzwirtin ausgegeben, ihrem Mann eine wertvolle Uhr gestohlen, im Internet eine Generalvollmacht heruntergeladen und darauf die Unterschrift ihres Mannes gefälscht - und sie habe ihm am Abend des 7. Mai 2018 Frostschutzmittel ins Abendessen gemischt. Das Glykol habe sie kurz zuvor im Internet zusammen mit rosa Plüschpantoffeln bestellt. "Warum sollte sie Frostschutzmittel kaufen, wenn sie kein Auto hat?" Hans L. übergab sich urplötzlich, konnte nicht mehr aufrecht gehen, schleppte sich auf allen Vieren zum Telefon und informierte via Kurzwahltaste eine Freundin. Im Krankenhaus ging man zunächst von einem Schlaganfall aus, bei der Entlassung lautete die Diagnose "Verdacht auf Vergiftung".

"Wie bringe ich jemanden um, ohne Spuren zu hinterlassen?" "Wo finde ich Eisenhut?" "Wo sitzen die Bremsschläuche?" und "Wie verwischt man Internet-Spuren?", das waren nur einige von zahlreichen Begriffen, die Brigitte L. im Internet suchte. Sie soll den Giftanschlag ihren beiden Töchtern am Telefon gestanden haben. Als eine von ihnen die Polizei verständigte, wurde Brigitte L. kurzzeitig festgenommen und nach einer Nacht im Gefängnis wieder auf freien Fuß gesetzt. Anschließend soll sie weiter nach mörderischen Methoden gesucht haben.

Die Rechtsmedizinerin erklärte, dass aufgrund der Symptome eine "milde Vergiftung" in Frage käme. Verteidiger Michael Löffler sagte in seinem Plädoyer, dass nur eine TIA, also ein leichter Schlaganfall, alle Symptome erklären könne. Er hegte Zweifel an den Geständnissen gegenüber den Töchtern und meinte, es sei nicht auszuschließen, dass sich die eine Tochter das Geständnis nur eingebildet habe. Seine narzisstisch veranlagte Mandantin hätte die Geschichte auch erfinden können, um sich interessant zu machen, es gebe keine Beweise. Er forderte eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Titelmissbrauchs.

Die Kammer wird das Urteil an diesem Donnerstag verkünden.

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