Vier Jahre Haft:Soldat infiziert Kamerad mit HIV

Ein Unteroffizier steckt einen Kameraden mit dem HI-Virus an. Doch der Angeklagte hat nach Überzeugung des Landgerichts München bis heute nicht begriffen, was er angerichtet hat. Jetzt muss der Ex-Zeitsoldat wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.

Für den wiederholten ungeschützten Sex mit einem Kameraden muss ein ehemaliger Unteroffizier der Bundeswehr ins Gefängnis. Das Landgericht München verurteilte den Ex-Zeitsoldat am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Der heute 27-Jährige hatte zwei Sex-Partner mit dem HI-Virus angesteckt.

In die Entscheidung einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichtes Starnberg in einem ähnlichen Fall. Die Strafe liegt um neun Monate über dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ferner muss der Angeklagte 60.000 Euro an das Opfer zahlen, wie das Gericht im hinzu verbundenen Zivilverfahren entschied.

Der homosexuelle Stabsunteroffizier hatte im September 2009 in der Kaserne in Pöcking mit einem anderen Soldaten ungeschützt verkehrt, obwohl er seit einem Jahr von seiner HIV-Infektion wusste. Er sei gesund, hatte der 27-Jährige dem Partner auf dessen Frage versichert. Der junge Soldat hatte zwar eine Lebensgefährtin, wollte es aber nach seiner Aussage "noch mal mit einem Mann probieren".

Zwei Monate später riet ihm dieser Mann zum HIV-Test. Die Untersuchung fiel positiv aus, der infizierte Soldat bekam panische Angst, er könnte womöglich seine Freundin angesteckt haben. Dies war aber nicht der Fall. Er erstattete erst Anzeige, als der inzwischen unehrenhaft entlassene Unteroffizier vor dem Amtsgericht stand, weil er etwa zur gleichen Zeit einen weiteren Kameraden angesteckt hatte.

Dafür bekam er eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte hat nach Überzeugung des Landgerichts bis heute nicht begriffen, was er angerichtet hat. "Tut mir leid, es ist blöd gelaufen", hatte sich der 27-Jährige im Prozess entschuldigt. Das Gericht sah darin keine Bitte um Verzeihung im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs, auch das Opfer nahm die Entschuldigung nicht an. Bis zum Ende der Beweisaufnahme habe der Ex-Unteroffizier "keinen Cent Schmerzensgeld bezahlt", so der Vorsitzende Richter, und auch jetzt sei "außer einer Absichtserklärung nichts erfolgt".

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