Die Rodung von Bannwald in Planegg für den Kiesabbau ist vorerst gestoppt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in einem Eilverfahren einer Beschwerde des Bundes Naturschutz (BN) stattgegeben. "Bannwälder sind besonders schützenswerte Wälder nahe Siedlungsgebieten, denen eine außergewöhnliche Bedeutung unter anderem für das Klima und den Wasserhaushalt zukommt." So begründet der VGH am Donnerstag in einer Mitteilung seine Entscheidung. Endgültig wird der Streit im Hauptsacheverfahren geklärt.
Das Landratsamt München hatte einem Unternehmen den Kiesabbau genehmigt, inklusive der Rodung von gut zwei Hektar Wald. Die Behörde habe aber nicht sichergestellt, kritisiert der VGH, dass als Ersatz neuer Wald begründet werde, der "in Ausdehnung und Funktion annähernd gleichwertig" sei oder dies zumindest werden könne. Außerdem berücksichtige die Rodungsgenehmigung nicht ausreichend das Ziel des Gesetzgebers, "Bannwäldern den höchstmöglichen Schutz zukommen zu lassen". Das Argument, es sei nur ein kleiner Teil betroffen, überzeugt das Gericht nicht, weil der Bannwald sonst "im Wege einer Salamitaktik seiner Funktion beraubt" werden könne. Münchens BN-Vorsitzender Christian Hierneis wertet die Entscheidung als "tollen Erfolg für den Waldschutz".