Verwaltungsgerichtshof:Urteil: Wiesn-Fahrgeschäfte müssen stets neueste Standards erfüllen

TÜV überprüft Fahrgeschäfte auf Wiesn

Ein Mitarbeiter des TÜV Süd bei der Überprüfung eines Wiesn-Fahrgeschäfts.

(Foto: dpa)

Für in die Jahre gekommene Karussells auf Volksfesten gibt es keinen Oldtimer-Bonus, entscheidet der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Für in die Jahre gekommene Karussells auf der Wiesn oder anderen Volksfesten gibt es keinen Oldtimer-Bonus. Auch ältere schnelle Fahrgeschäfte müssten neuen technischen Standards genügen, entschied am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Er wies damit die Klage des Schaustellers Eduard Hohmann in zweiter Instanz ab. Er hatte sich gewehrt, weil er mit seinem gut 25 Jahre alten Fahrgeschäft "Magic" Vorschriften einhalten sollte, die bei dessen Bau noch nicht galten - der TÜV hatte nach der Norm DIN EN 13814 geprüft, die erst im Jahr 2012 umgesetzt wurde. In der mündlichen Verhandlung vergangene Woche sprach Hohmann von Kosten in fünfstelliger Höhe für ein Gutachten und vielen Tausend Euro für mögliche Nachrüstungen am "Magic". Das ist ein sogenanntes Rundfahrgeschäft: Mehrere Gondeln rotieren auf einer schrägen Platte und um sich selbst. Mit dem "Magic" stand Hohmann viele Jahre auf dem Oktoberfest.

Der TÜV begrüßte das Urteil: "Eine Klärung der rechtlichen Situation war nach unserer Auffassung dringend erforderlich - sowohl mit Blick auf die Arbeit unserer Sachverständigen als auch mit Blick auf die Sicherheit der Fahrgeschäfte." Nach Schätzung von Schaustellerverbänden sind bundesweit Hunderte Kollegen Hohmanns betroffen. Denn es geht um sogenannte fliegende Bauten, deren Prüfung und Genehmigung weitgehend bundesweit harmonisiert sind. Die Schausteller argumentieren, die Karussells seien ohne Nachrüstung sicher; baugleiche Fahrgeschäfte, die in Freizeitparks fest aufgestellte sind, müssten den neuen Normen nicht genügen. In erster Instanz hatte Hohmann vor zwei Jahren vom Verwaltungsgericht München Recht bekommen. Nun unterlag er in zweiter Instanz. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu, wie eine Sprecherin sagte.

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