Verstöße gegen Jugendschutz:Teenies auf der Tanzfläche

Der Club Maxsuite musste dichtmachen - wegen wiederholter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Besitzerin und Türsteher müssen nun eine Geldstrafe zahlen.

Alexander Krug

In der Münchner Partyszene galt der Club Maxsuite am Maximiliansplatz als angesagte Adresse. Groß war daher die Überraschung, als im Mai dieses Jahres das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Betreiberin Birgit B. wegen Unzuverlässigkeit die Konzession entzog und sie den Laden dicht machen musste.

Für die 44-Jährige hatte das ganze am Dienstag noch ein Nachspiel im Amtsgericht. Wegen wiederholter Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz drohte ihr eine empfindliche Strafe. Am Ende blieb es bei einer Geldbuße für sie und ihren ehemaligen Türsteher Daniel S., 41.

Im Zeitraum von August 2008 bis März 2009 hatte die Polizei bei Kontrollen nach Mitternacht immer wieder Jugendliche im Club angetroffen, die noch keine 18 Jahre alt waren. Die meisten waren gerade einmal 16 Jahre, ein Mädchen sogar nur 15. Das KVR hatte schon in den Jahren zuvor die Zustände bemängelt, doch selbst Geldbußen hatten offenbar keine Änderung bewirkt. Am 4. Mai wurde daher offiziell die Schließung angeordnet.

Insgesamt 44 Verstöße listete die Anklage im Amtsgericht auf, Birgit B. habe "beharrlich" gegen Auflagen verstoßen und somit "vorsätzlich" das Jugendschutzgesetz umgangen. "Aus meiner Sicht ist meine Mandantin unschuldig", widersprach ihr Verteidiger Wolfgang Kreuzer gleich zu Beginn, schließlich habe sie alles getan, um die Vorschriften zu erfüllen. Die Angeklagte versicherte, ihre Türsteher "mündlich und schriftlich" angewiesen zu haben, Jugendliche auf keinen Fall einzulassen.

Aus Zeitgründen und wegen eines Bandscheibenvorfalls sei es ihr unmöglich gewesen, die Einlasskontrollen persönlich durchzuführen. Sie habe nur "Stichproben" gemacht und dabei sei ihr nie etwas aufgefallen.

Der mitangeklagte Türsteher Daniel S. bestätigte diese Darstellung. Heutzutage seien manche Jugendliche von Älteren kaum noch zu unterscheiden, verteidigte er sich. Er vermute außerdem, das viele ihre Ausweise oder die von ihren Eltern ausgestellten Erlaubnisscheine fälschen würden: "Ich empfinde mich als unschuldig."

Der Amtsrichter wollte das Verfahren "nicht zum großen Schwurgerichtsfall" stilisieren. Ob man sich angesichts eines ausufernden Prozesses mit mindestens 44 Zeugen nicht anders einigen könnte, fragte er die Anwälte Kreuzer und Franz Drexler. Die waren sofort einverstanden, zumal ihre Mandanten seit der Lokalschließung nicht gerade auf Rosen gebetet sind.

Ex-Geschäftsführerin Brigit B. lebt inzwischen von "Erspartem", mehr als 800 Euro habe sie im Monat nicht zur Verfügung, sagte sie. Bei Türsteher Daniel S. sieht es ganz ähnlich aus, er hat außerdem noch für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen.

Der Amtsrichter regte eine Einstellung des Verfahrens an, die Staatsanwältin stimmte dem zu. Birgit B. muss 3000 Euro ans SOS-Kinderdorf bezahlen, Daniel S. 2000 Euro an den Verein Münchner Kindl Heim. Sobald die Strafe vollständig bezahlt ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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