Verletzung nach Besuch auf Wache:Im Polizeigriff

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Ein Abend auf der Polizeiwache in München endet für eine 59-jährige Dolmetscherin mit einer Schädelprellung. Haben die Polizisten sie misshandelt oder hat die Frau sich unkooperativ verhalten und Widerstand geleistet? Was genau geschah, ist strittig. Die Frau hat nun einen Strafbefehl erhalten.

Bernd Kastner

Eine Frau betritt eine Polizeiinspektion, weil sie dolmetschen soll. Zwei Stunden später verlässt sie die Wache wieder. An der Stirn hat sie eine große Beule, ihre Hose ist nass, ein Arzt diagnostiziert unmittelbar danach eine Schädelprellung, Verstauchungen, Schleudertrauma, Hämatome. Was ist geschehen am Abend des Rosenmontag 2011 auf dem Revier im Hauptbahnhof?

Gewalt Revier

Sicher ist, dass die Frau ein großes Hämatom auf der Stirn davontrug.

(Foto: oh)

Franka Schneider (Name geändert), 59 Jahre alt, seit 40 Jahren in Deutschland lebend, Dolmetscherin für Rumänisch, sagt, sie sei misshandelt worden von zwei Polizisten, grundlos.

Die Beamten bestreiten dies und erklären, Schneider habe sich geweigert, ihre Personalien anzugeben, weshalb unmittelbarer Zwang geboten gewesen sei.

Schneider und die Polizisten zeigten sich gegenseitig an. Die Ermittlungen gegen die Beamten wurden eingestellt - Franka Schneider aber erhielt einen Strafbefehl: wegen versuchter Strafvereitelung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung und falscher Verdächtigung.

Unstrittig ist nur dies: Frau Schneider sollte auf Wunsch zweier Rumänen dolmetschen, weil die in die Bahnhofswache einbestellt worden waren, um eine Messerstecherei zu klären. Die beiden Arbeiter sollen Opfer eines Landsmannes gewesen sein, und das auf einer Baustelle, die zuvor der Zoll kontrolliert hatte wegen Verdachts auf Schwarzarbeit. Auch für den Zoll hatte Schneider übersetzt, nun also bei der Polizei. In der kleinen Wache eskalierte die Situation.

Die Polizisten erklären es so: Schneider habe zu verstehen gegeben, dass sie den Namen des angeblichen Messerstechers kenne, sie habe sogar einen Zettel mit dessen Namen dabei gehabt. Trotz Aufforderung habe sie diesen Namen aber nicht verraten und auch nicht ihre Personalien. Die hätten die Beamten aber benötigt, weil Schneider eine Zeugin in dem Fall sei.

Weil sie trotz mehrfacher Androhung stur geblieben sei, habe man sie in den Polizeigriff genommen, um an den Ausweis in ihrer Handtasche zu kommen. Dabei habe die Frau sich so gewehrt und dem Griff entwunden, dass sie mit der Stirn gegen eine Wand gestoßen sei, daher die Beule. Außerdem habe sie die Polizisten beschimpft und nach ihnen getreten.

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