Verhandlung:Patrona cervisiae

Silvesternacht auf der Theresienwiese

Vor Gericht haben zwei Brauereien gestritten, wer sein Bier mit der Bavaria-Statue schmücken darf.

(Foto: Florian Peljak)

Warum Name und Bild der Bavaria als Logo für alle Biere verwendet werden dürfen

Von Imke Plesch

Ist das Wort "Bavaria" als Logo in Kombination mit der Statue von der Theresienwiese schützenswert, wenn es auf einer Bierflasche oder -dose zu sehen ist? Mit dieser Frage hat sich am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) in München auseinandergesetzt.

Die Eder & Heylands Brauerei aus dem unterfränkischen Großostheim hatte gegen die Beventos GmbH aus Aiterhofen in Niederbayern geklagt. Eder & Heylands vertreibt seit 1995 ein Bier namens "Bavaria Bier"; auf dessen Etikett ist die Statue der Bavaria zu sehen. Die Firma Beventos wiederum ließ sich 2016 die Marke "Weiß Blau 1516 Bavaria Hell" eintragen. Auf deren 950-Milliliter-Bierdosen war ebenfalls die Münchner Statue abgebildet. Die Eder & Heylands Brauerei befürchtete eine Verwechslungsgefahr und klagte unter anderem auf Unterlassung sowie Löschung der Marke "Weiß Blau 1516 Bavaria Hell". In erster Instanz bekam sie recht: Das Landgericht München gab im November 2017 der Klage statt - dagegen hatte die Beventos GmbH Berufung eingelegt.

Dabei ist das umstrittene Bier schon gar nicht mehr erhältlich: Die Marke "Weiß Blau 1516 Bavaria Hell" wurde im Dezember bereits gelöscht, die 950-Milliliter-Dosen sind nicht mehr auf dem Markt. "Das war zum einen eine Reaktion auf das erste Urteil, zum anderen haben sich die großen Dosen aber auch einfach nicht verkauft", erläutert Claus-Peter Faul, der Anwalt der beklagten Beventos-Brauerei. Die Verhandlung vor dem OLG bezog sich also noch auf Unterlassung und Schadenersatzansprüche. Und da war Beventos - juristisch gesehen - erfolgreicher als mit dem Verkauf seines Bieres.

Denn die Richter unter Vorsitz von Andreas Müller argumentierten, dass die Klage gegen ein Bier mit dem Begriff "Bavaria" und der Statue im Logo zu weit gefasst und deshalb nicht begründet sei. "Der Begriff ,Bavaria' ist glatt beschreibend für die Herkunft aus Bayern und deshalb nicht schutzfähig", sagte Müller. Die Beschriftung der Biere stimme nur in solchen Punkten überein, die nicht schutzfähig seien, nämlich dem Begriff "Bavaria" und der Statue im Logo. Die konkrete Gestaltung des Schriftzugs und auch der Abbildung seien aber höchst unterschiedlich.

"Sie können diese Begriffe doch nicht monopolisieren", fügte Richterin Ulrike Holzinger hinzu. Die Klage von Eder & Heylands ziele darauf ab, dass niemand anderes als diese Brauerei das Wort "Bavaria" mit einem Bild der Statue für ein Bier kombinieren dürfe. Das sei eindeutig zu allgemein und abstrakt gefasst.

Der Anwalt von Eder & Heylands, Christian Markowsky, hielt dagegen, dass der Begriff "Bavaria" durch die Kombination mit der Abbildung der Statue seine Eigenschaft als reine Herkunftsangabe verliere und deshalb als Marke zu schützen sei. Dem wollte das Gericht aber nicht folgen. Am Ende zog Markowsky die Klage zurück. Wenn seine Mandantin ihre Marke in Zukunft wieder verletzt sehe, könne er einen neuerlichen Rechtsstreit aber nicht ausschließen, sagte er nach der Verhandlung. Die Frage, ob Wort und Abbildung der Bavaria zusammen schutzfähig seien, sei für ihn nicht endgültig und rechtssicher geklärt.

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