Verhandlung:Nächste Runde

Bundesgerichtshof soll über Störerhaftung entscheiden

Von Michael Berzl

Der lange Kampf gegen die sogenannte Störerhaftung dürfte den Gautinger Internet-Aktivisten Tobias McFadden noch länger beschäftigen. Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat zwar am Donnerstag ein Urteil in seinem Sinne gesprochen, doch die Gegenseite kündigt eine Revision an, so dass sich als nächstes wohl der Bundesgerichtshof (BGH) mit den rechtlichen Risiken für die Anbieter von offenen Wlan-Zugängen befassen muss.

Acht Jahre ist es her, das jemand über den drahtlosen Internetzugang in der damaligen Wohnung des Veranstaltungstechnikers in Gauting ein Musikstück der Band "Wir sind Helden" illegal im Internet zum Download angeboten hat. Anwälte von Sony Music schickten eine Abmahnung, McFadden klagte dagegen, seither wird prozessiert. Der Europäische Gerichtshof war involviert. Der Bundestag und hat wegen des Falls im Herbst sein Telemediengesetz geändert.

Im Kern geht es darum, wer in so einem Fall haftbar gemacht werden kann und ob es den sogenannten Unterlassungsanspruch gibt, dass der Anbieter eines offenen Wlan künftig Zugriffe für illegale Angebote verhindern muss.

Während sich McFadden über das aktuelle OLG-Urteil freut, sagt Sony-Anwalt Björn Frommer: "Dazu gibt es keinen Grund. Das Verfahren findet hier kein Ende". Entscheiden müsse der BGH. Überhaupt funktioniere das neue Telemediengesetz so nicht.

© SZ vom 16.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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