Verhandlung:"Deutlich mehr Flaschen Wein als Personen am Tisch"

Aus Wut über eine teure Tabledance-Rechnung: Ein Makler tritt gegen ein Auto, beleidigt Polizisten und steht nun vor Gericht.

Ein Investmentmakler hat aus Wut über eine hohe Rechnung in einer Münchner Tabledance-Bar ein Auto demoliert - und ist jetzt noch mehr Geld los. Wie das Amtsgericht am Montag mitteilte, wurde der Angeklagte wegen Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Strafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht mehr als zwei Monatsgehältern.

Der 30-Jährige hatte die Weihnachtsfeier seiner Firma im Dezember 2017 gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen in einer Tabledance-Bar im Münchner Bahnhofsviertel fortgesetzt. Als er die Champagner-Rechnung von mehr als 2000 Euro begleichen wollte, streikte aber seine Kreditkarte, weil das Tageslimit überschritten war. Nach einer Auseinandersetzung in der Bar ließ er seine Wut laut Gericht an einem geparkten Auto aus und trat gegen den Kühler. Dann beleidigte er auch noch herbeigerufene Polizisten. "Ihr seid ein Witz" war noch das Harmloseste, das die Beamten sich anhören mussten. Am Auto entstand ein Schaden von 364,08 Euro.

Der Angeklagte erklärte, an dem Abend sehr viel getrunken und keine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Er glaube aber nicht, das Auto beschädigt zu haben. Bei den Polizisten, die sein Verhalten als "laut und überheblich" beschrieben, entschuldigte sich der Investmentmakler. Den Vernehmungsbeamten hatte er "konsequent herablassend geduzt", so das Gericht. Er habe ihn gefragt, ob er die zwei Euro haben wolle, die er in der Hand hielt, und nach der Vernehmung habe er den Polizisten mit "Das hast du toll gemacht" gelobt.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Strafrichterin, dass er nicht vorbestraft war und zumindest hinsichtlich der Beleidigungen geständig war, erklärte die Strafrichterin. Er sei "selber schockiert" gewesen, als er durch seinen Anwalt erfahren habe, was in der fraglichen Nacht passiert sei. "Schon bei der eigentlichen Weihnachtsfeier seien deutlich mehr Flaschen Wein als Personen am Tisch gewesen." Eine Sachverständige ging von einem Alkoholwert von 2,71 Promille aus. Eine Einschränkung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit könne sie nicht ausschließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

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