Verhandlung:Der Prinz, der seine VIP-Behandlung nicht zahlen will

Lesezeit: 2 min

  • Peter Prinz Sayn-Wittgenstein-Sayn wurde 2016 im Deutschen Herzzentrum behandelt.
  • Der Patient unterschrieb eine Vereinbarung, der zufolge er in der luxuriösesten Variante untergebracht wurde, die das Herzzentrum zu bieten hat - in einer sogenannten VIP-Suite
  • Die Klinikrechnung will er jedoch nicht zahlen, weshalb der Fall nun vor dem Landgericht verhandelt wird.

Aus dem Gericht von Stephan Handel

Die Prinzessin war außer sich vor Freude: "Ärzte haben meinem Mann das Leben gerettet", jubelte sie per Boulevard-Presse, für die die Causa berichtenswert war, weil die Prinzessin im Hauptberuf Sunnyi Melles ist, die Schauspielerin, der Patient ist ihr Mann, Peter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Sayn. Das ist nun fast drei Jahre her - die Dankbarkeit gegenüber den Ärzten des Deutschen Herzzentrums an der Lazarettstraße hielt allerdings auch nur solange, bis die ihre Rechnung schickten.

Sayn-Wittgenstein-Sayn hatte im April 2016 in Österreich einen Unfall erlitten und war zunächst im Rechts der Isar aufgenommen worden. Dort allerdings wurde die Sache kompliziert, Bakterien trieben ihr Unwesen nahe des Herzens, so wurde der Patient schließlich ins Herzzentrum verlegt. Dort wurde er eine gute Woche auf der Intensivstation behandelt, und als er soweit wieder hergestellt war, dass er auf eine Normalstation verlegt werden konnte - da begann der Ärger. Allerdings wusste das zu diesem Zeitpunkt noch niemand.

SZ PlusSunnyi Melles im Porträt
:"Chillax mal bitte!"

Im Oktober wird sie 60, doch große Projekte halten Sunnyi Melles jung. Derzeit ist die Schauspielerin in mehreren Kino- und TV-Filmen zu sehen

Von Josef Grübl

Der Patient unterschrieb nämlich eine Vereinbarung, der zufolge er in der luxuriösesten Variante untergebracht wurde, die das Herzzentrum zu bieten hat - in einer sogenannten VIP-Suite, die nicht nur geräumiger ist als die gewöhnlichen Unterkünfte, sondern auch noch über Flachbild-Fernseher und DVD-Player verfügt sowie über einen zusätzlichen Raum, in dem Angehörige nächtigen können. Diese Suite kostet pro Übernachtung 375 Euro, und weil der Prinz rund drei Wochen dort lag, summierte sich die Rechnung inklusive Mehrwertsteuer auf mehr als 9000 Euro.

Das erschien dem Prinzen nun, Lebensrettung hin, Lebensrettung her, doch etwas happig. Er weigerte sich zu zahlen, so dass ihn das Herzzentrum - beziehungsweise der Freistaat Bayern als Träger der Klinik - auf die ausstehende Summe verklagte. Die Strategie Sayn-Wittgenstein-Sayns in der Verhandlung vor dem Landgericht war mehrschichtig: Zum einen zweifelten seine Anwälte an, dass die Klinik-Angestellte überhaupt zum Abschluss des Vertrags bevollmächtigt gewesen sei. Zum zweiten sei der Patient nicht ausreichend über Kosten und andere Vertragsinhalte aufgeklärt worden. Schließlich sei er durch Medikamente nicht geschäftsfähig gewesen, so dass er nicht in der Lage war, den Vertrag rechtskräftig zu unterschreiben.

Der Richter riet dem Prinzen, nicht unbedingt auf den Fortgang der Verhandlung zu bestehen

Die Sache mit der Vollmacht war schnell vom Tisch: Die Angestellte sagte als Zeugin, sie mache den Job seit 20 Jahren, noch nie habe jemand an ihrer Bevollmächtigung gezweifelt. Zum Formular, das der Patient unterschrieb, meinte der Richter: "So einen Vertrag kann man schöner machen." Dass allerdings die Belehrung, die Kosten für die Suite würden nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen, erst nach der Unterschriftenzeile stand, fand er ebenso noch im Rahmen des Gesetzes wie die Tatsache, dass der Patient schon in der VIP-Suite lag, als die Angestellte mit dem Vertrag zur Unterschrift kam.

Und das mit der Geschäftsfähigkeit, das sei sowieso schwierig, meinte der Richter: Der Vertrag sei ja nicht kompliziert, da müsse man schon völlig "neben der Spur" sein, um dessen Inhalt nicht zu verstehen. So riet er dem Prinzen unausgesprochen, aber sehr deutlich, vielleicht nicht unbedingt auf den Fortgang der Verhandlung zu bestehen, es würde nur noch teurer. Das wollte der aber nicht gleich einsehen, so dürfen die Anwälte nun noch einmal Schriftsätze einreichen. Die Prinzessin übrigens wäre eigentlich als Zeugin geladen gewesen, ließ sich aber kurzfristig entschuldigen, weil sie als Schauspielerin Sunnyi Melles zu einem Engagement in die Schweiz reisen musste. Der Richter hielt das nicht für eine ausreichende Entschuldigung, will aber vorerst noch kein Ordnungsgeld erheben.

© SZ vom 29.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: