Verhandlung:AfD streitet mit Petry um die Farbe Blau

Frauke Petry

Die ehemalige AfD-Vorsitzende Frauke Petry Ende Dezember in berlin.

(Foto: dpa)

Die AfD hat die frühere Parteivorsitzende Frauke Petry verklagt. Nun entscheidet ein Gericht über die Frage, wer die Farbe Blau für seine politischen Zwecke nutzen darf.

Von Stephan Handel

Wie groß ist die Gefahr, Frauke Petry mit der AfD zu verwechseln? Immerhin war die sächsische Politikerin Sprecherin der Partei, sie gewann den parteiinternen Machtkampf gegen Gründer Bernd Lucke und führte sie im vergangenen Jahr in den Bundestag. Aber noch am Tag nach der Wahl im September 2017 trat sie aus der Partei aus, behielt zwar ihr Mandat ebenso wie das als Abgeordnete im sächsischen Landtag, wollte aber mit den Gaulands und Weigels an der Spitze nichts mehr zu tun haben. Wenig später kündigte Petry an, sie wolle eine neue Partei gründen, und weil sie sich dabei an der CSU orientieren wollte, übernahm sie gleich eine der Grundfarben bayerischen Selbstverständnisses: "Die blaue Partei" sollte die Gruppierung heißen. Diese Namenswahl führte sie jetzt vor das Münchner Landgericht.

Die Christsozialen waren es allerdings nicht, die Petry vor Gericht brachten - die haben im Moment wahrscheinlich dringendere Probleme. Verklagt wurde Petry von ihren alten Kameraden: Die AfD fand, dass sie die älteren Rechte habe, als blau wahrgenommen zu werden. Und so trafen sich die Anwälte - ohne Petry, ohne AfD-Vertreter - zu einer dann doch recht kurzen Sitzung vor der 33. Zivilkammer.

Ohne Zweifel hat die AfD die älteren Rechte an der Farbe Blau als "Hausfarbe" - sie hat auch vor Petry die Marke "Die Blauen" auf sich eintragen lassen. So ging es darum, ob "der Verkehr" - so heißen vor Gericht die Menschen, die in der Öffentlichkeit zum Beispiel mit Plakaten dieser oder jener Blauen konfrontiert werden - ob also der Verkehr Gefahr läuft, die einen mit den anderen zu verwechseln: Könnte jemand meinen, das blaue Ding da sei von der AfD, obwohl es doch von Petry stammt?

Die Erläuterung der Vorsitzenden Richterin Isolde Hannamann zu diesem Aspekt beanspruchte den Großteil der Sitzung. Es ging um Nizza-Klassen, in die Marken eingeteilt werden, und es ging darum, wie ähnlich sich die bildlichen und schriftlichen Äußerungen der Parteien tatsächlich sind - nicht im politischen Sinn, sondern im optischen und akustischen Sinn. Man kann sich richtig vorstellen, wie die drei Berufsrichter bei ihrer Beratung zusammensaßen, sie die Worte "Die Blauen" und dann wieder "Die blaue Partei" auf der Zunge zergehen ließen, wie sie die jeweiligen Logos betrachteten und überlegten, ob denn normale Menschen glauben könnten, das sei alles die gleiche blaue Soße. Das Markengesetz gibt vor, dass eine Übereinstimmung in einer der drei Kategorien Wort und Bild, Klang sowie Sinn ausreicht, um die Verwechslungsgefahr zu begründen.

Nach ausführlichen Erwägungen also stellt Richterin Hannamann fest: Ja, das könnte schon sein, dass man das verwechseln könnte, wodurch sie zum Ausdruck brachte, dass die AfD ihre Klage wohl gewinnen wird. Petrys Anwalt erklärte dazu nur, er hoffe, auf der Zugfahrt heim nach Neubrandenburg falle ihm vielleicht noch etwas ein, im Moment müsse er die Auffassung des Gerichts so stehen lassen. Eine Auffassung, der sich der AfD-Anwalt freudig anschloß. Am 29. Januar 2019 will die Kammer ihre Entscheidung verkünden, und es sieht so aus, als müsse sich Frauke Petry einen neuen Namen für ihre Partei ausdenken. Ob sie dann nicht mehr mit der AfD verwechselt werden kann, ist dabei noch nicht raus.

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