Fahrradfahrer, die sich nicht um Verkehrsregeln scheren, müssen bis zu 350 Euro zahlen, wenn sie erwischt werden. Bei schweren Verstößen drohen sogar Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg. Während die Bußgelder für Autofahrer seit dem 1. Mai 2014 drastisch erhöht wurden, hat sich für Radfahrer kaum etwas geändert. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) und Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) informieren im Netz darüber, was die gängigsten Regelverstöße auf dem Fahrrad kosten. Eine Übersicht:
Erfahrungen eines notorischen Radfahrers:Holpriger Alltag
Schmale Rumpelpfade und Abzweigungen ins Verderben: München ist vom Anspruch, die "Radlhauptstadt" zu sein, weit entfernt. Denn trotz aller Bekenntnisse hat es die Stadt bisher versäumt, sich angemessen um die Radler zu kümmern.
- Den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen: 20 bis 35 Euro
- Fahren auf dem Gehsteig: 15 bis 30 Euro
- Fahren ohne funktionierendes Licht: 20 bis 35 Euro
- Fahren ohne funktionierende Klingel: 15 Euro
- Fahren mit kaputtem, nicht verkehrssicherem Rad: 80 Euro
- Fahren mit defekten Bremsen: 10 Euro
- Freihändig fahren: 5 Euro
- Nicht anhalten am Zebrastreifen: 40 Euro
- Umfahren einer roten Ampel auf dem Gehsteig: 60 bis 180 Euro und ein Punkt in Flensburg
- Unangemessener Fahrstil auf dem Radweg (zum Beispiel zu schnelles Fahren): 15 Euro
- Mitnehmen einer zweiten Person, zum Beispiel auf dem Gepäckträger oder Lenker: 5 Euro
- Mangelnde Rücksicht gegenüber Fußgängern auf Wegen, die für beide freigegeben sind: 15 Euro
- Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke: 350 Euro und zwei Punkte in Flensburg