Süddeutsche Zeitung

Schilder in München:Die Freiheit nehm ich dir

Überall befehlen Schilder, was man zu tun oder zu lassen hat. Viele Hinweise sind sinnvoll, andere skurril. Und so manches Verbot reizt erst recht zum Regelbruch.

Von Kassian Stroh

Nur mal angenommen, ein Fremder sähe all diese Schilder hier - was bekäme er für ein Bild von München? Leben hier tatsächlich Menschen, die auf die Idee kommen, im Wasser der Floßlände ihr Auto zu waschen? Welche "Lärminstrumente" schleppen sie in die Sendlinger Bezirkssportanlage? Und wie häufig haben Menschen auf den Bürgersteigen rund um die Wiesn Geschlechtsverkehr oder hantieren dort mit Pistole und Messer herum? Letzteres suggeriert zumindest ein mit fünf Piktogrammen versehenes Blatt, das Anwohner am Kaiser-Ludwig-Platz jedes Jahr an den Schutzzaun hängen, der Betrunkene von ihrem Anwesen fernhalten soll.

"Leben und leben lassen" wird ja gerne als das Leitmotiv der Bayern ausgegeben. Doch in ihrer Hauptstadt begegnen ihnen auf Schritt und Tritt Schilder, die etwas verbieten. Die meisten, das mag für die Liebhaber von Recht und Ordnung ernüchternd sein, fallen gar nicht auf, werden nicht einmal ignoriert, wie Karl Valentin wohl sagen würde. Wer aber mit offenen Augen durch München geht, so wie es die SZ-Fotografen tun, der entdeckt plötzlich ganz ausgefallene Exemplare, skurrile oder auch ganz unauffällige, die erst auf den zweiten Blick viel erzählen. Oder die, wie die erwähnten Beispiele, mehr Fragen aufwerfen, als sie beantworten.

Dass die Anwohner rund um das Oktoberfest ihre liebe Not haben mit dem zweiwöchigen Wahnsinn, steht außer Frage. Anderswo wirken Verbotsschilder hingegen eher als Ausdruck von Lebensfeindlichkeit und Spießertum. Der Grat ist schmal. Auch im Glockenbachviertel, wo angeblich sehr viele lässige, großstädtisch-coole Menschen und Familien leben, finden sich Schilder, die Kinderwagen im Café oder auch das Besteigen und Bespielen erdnaher Fensterbretter untersagen.

Auf manchen Spielplätzen verbieten sie so ziemlich jegliche Betätigung außer dem ruhigen Schaukeln, Wippen und Sandkastenspielen - und auch das ist nur den halben Tag erlaubt. Und nahe dem Prinzregentenplatz findet sich ein Schild, aus dem die grimmige Sorge der Eigentümer um den feinen Fliesenboden geradezu schreit: "Achtung! In diesem Anwesen ist die Benutzung eines Sackkarren oder sonstigen Transportrollers strengstens verboten. Zuwiderhandlungen werden gerichtlich verfolgt."

Vor dem inneren Auge taucht da gleich der Zauberer Petrosilius Zwackelmann aus Otfried Preußlers "Räuber Hotzenplotz" auf. Der hält in einem Kellergewölbe die Fee Amaryllis gefangen, gesichert durch drei Türen mit den Inschriften "Eintritt streng verboten!", "Eintritt strengstens verboten!", "Eintritt allerstrengstens verboten!" Der Kasperl erkennt: "Au weh! Mir scheint, das wird immer verbotener!" Das hält ihn freilich nicht davon ab, hindurchzuschreiten und die Fee am Ende zu befreien.

Beim Kasperl siegen Mut und Mitleid, er ignoriert das Verbot. Aber manche Schilder können sogar kontraproduktiv sein und das angebliche Fehlverhalten geradezu hervorrufen. Von Reaktanz spricht dann der Psychologe. Gerade wenn Lappalien als "verboten" deklariert würden, "ist man geneigt, genau das zu machen, dann wird der Regelbruch interessant", erläutert Roland Quabis, Sozialpsychologe an der Ludwig-Maximilians-Universität. Ein Jetzt-erst-recht also.

Quabis sagt, in einem amerikanischen Nationalpark hätten Kollegen herausgefunden: Wer will, dass Müll nicht in der Natur landet, dürfe nicht schreiben: Müll wegwerfen verboten. Dann bleibe im Kopf genau das "Müll wegwerfen" hängen. Besser sei die Aufschrift: Bitte den Müll aufräumen. Und noch besser: Wir bedanken uns, dass sie den Müll wieder mitnehmen. "Der positive Gegenentwurf wirkt normalerweise effizienter", sagt Quabis.

Beachtet wird das nur selten. In einer Wohnanlage in der Au ist zu lesen: "Rad- und Motorradfahren sowie Ballspielen in den Höfen verboten". Das Wort "verboten" ist unterstrichen, das dürfte die Reaktanz vor allem Heranwachsender noch erhöhen. Ein Musterbeispiel für dieses Phänomen findet sich in einer Anlage der städtischen Wohnungsgesellschaft GWG in Milbertshofen: "Spielen mit Lederbällen ist hier verboten!", steht auf einem Schild, dazu ein rot durchgestrichener Fußball. Das Ergebnis: Drum herum an der Wand sind lauter Schmutzabdrücke von Fußbällen zu sehen - so als hätten die Missetäter das Schild zur Zielscheibe erkoren, weil manches Verbot eben zu Widerspruch und Regelbruch reizt. Des Wissenschaftlers Rat an die Hausverwaltung: Ein Text wie "Die Bewohner bedanken sich für rücksichtsvolles Verhalten " würde eher wirken, sagt Sozialpsychologe Quabis. Zumal in einer eher individualistischen und nicht kollektivistischen Kultur wie der hiesigen.

Es geht ja auch anders: Am Heim des Motorradclubs "Streetfighters Nomads" am Luise-Kiesselbach-Platz hing bis vor Kurzem ein Schild, das Wildbieseln an die Hauswand nicht etwa verbot; vielmehr drohte es in drei Bildern launig mit der Veröffentlichung entsprechender Videoaufnahmen auf Youtube. Oder nehmen wir den Tierpark Hellabrunn: Nur "Füttern verboten" steht an keinem Gehege, stattdessen hängen dort Bilder etwa einer im Gesicht grün angelaufenen Giraffe, die die Folgen vor Augen führen.

Insofern lässt sich an Verbotsschildern auch mancher Wandel der Zeit ablesen. "Betteln und Hausieren verboten" ist in Hausfluren oft zu lesen, aber wo wird denn heute noch hausiert oder an Haustüren gebettelt? Oder wo werden gar Umfragen gemacht? In Hadern etwa? Dort findet sich ein wunderbar aus der Zeit gefallenes Schild: "Betteln, Hausieren, Vertreterbesuch, Umfragen verboten!"

Und Jahrzehnte lang haben die Verkehrsbetriebe den Bewohnern dieser Stadt eingebimst, auf den Rolltreppen gelte der Grundsatz "Rechts stehen, links gehen". Davon wollen sie nun nichts mehr wissen. Jeder solle nur noch stehen, heißt es nun, weil das für alle angeblich schneller gehe. Neue Schilder künden seit zwei Jahren davon. Doch der Alltag zeigt: Von ein paar bunten Aufklebern lässt sich ein Münchner Grundgesetz-Artikel noch lange nicht außer Kraft setzen.

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Quelle:
SZ vom 29.05.2019/amm
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