Wenn sie an der Wand montiert sind, dann sehen sie aus wie umgedrehte Elektrogrills. Mobile Geräte dagegen haben meist die Form eines Riesenpilzes. Mit Heizstrahlern machen Wirte es auf ihrer Freischankfläche wärmer, als es eigentlich ist. Ihre Gäste freuen sich, dass sie nicht extra nach Sizilien fahren müssen, um an einem Septemberabend draußen sitzen zu können - und bestellen noch einen Drink. Doch nun regt sich in verschiedenen Teilen der Stadt grundsätzlicher Widerstand gegen dieses Geschäftsmodell.
Auslöser ist die Novellierung der Richtlinien für die Sondernutzung öffentlicher Straßen, die das Kreisverwaltungsreferat (KVR) plant. Darin geht es etwa um das Vorhaben, für Freischankflächen versuchsweise eine Öffnungszeit bis 24 Uhr zu erlauben. Und es geht eben auch um den Betrieb von Heizstrahlern. Deren Verwendung könne "während der Geltungsdauer der Mitteleuropäischen Sommerzeit erlaubt werden", heißt es in dem Entwurf, der in den Bezirksausschüssen diskutiert wird. Die Änderung wäre in diesem Punkt eher marginal. Bisher ist der Betrieb von Heizstrahlern vom 1. April bis 15. Oktober erlaubt.
Generelles Verbot
Doch das spielt für den Bezirksausschuss (BA) Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt keine Rolle. Das Gremium hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Betrieb von Heizstrahlern generell zu untersagen, egal ob sie mobil oder fest installiert sind. Das Hauptargument ist die Ökobilanz der Geräte, die mit Gas oder Strom heizen. Sie heizten nicht nur die Luft vor der Kneipe, sondern vor allem das Klima insgesamt auf, hieß es bei den Stadtteilpolitikern, die unter anderem für das Ausgehviertel rund um den Gärtnerplatz zuständig sind. Auch die BAs aus Schwabing-Freimann und Berg am Laim haben sich bereits für ein Verbot von Heizpilzen ausgesprochen.
Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) hatte 2011 auf eine Bürgeranfrage geantwortet, man könne Heizstrahler in der wärmeren Hälfte des Jahres vertreten, da es dann "allenfalls um einige wenige Stunden am Abend geht". Die bestehende Regelung stelle "einen vertretbaren Kompromiss dar zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomie und den Bedürfnissen ihrer Gäste einerseits und ökologischen sowie energiepolitischen Belangen andererseits". Ein Betrieb während der Kälteperiode hingegen sei nicht denkbar.
Andere deutsche Großstädte verfahren zum Teil erheblich restriktiver: Im Hamburger Schanzenviertel sind Heizstrahler auf öffentlichem Grund ebenso wenig erlaubt wie in Berlin-Kreuzberg und anderen Bezirken der Hauptstadt. Das Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf rechnet vor: Ein Auto der Kompaktklasse, das im Jahr 12 500 Kilometer unterwegs sei, stoße in dieser Zeit 1,8 Tonnen Kohlendioxid aus. Hingegen produzierten sechs mit Propangas betriebene Heizstrahler, die an 20 Tagen je acht Stunden laufen, 2,7 Tonnen Kohlendioxid. Zudem entstünden dabei Kosten von 2000 Euro. Ein Berliner Kneipier klagte dennoch gegen das Verbot, scheiterte aber. Dem Umweltschutz sei eine höhere Priorität einzuräumen sei als ökonomischen Belangen von Wirten, urteilten die Verwaltungsrichter.
Stadtteilpolitiker sollen gehört werden
Das KVR hat das Stimmungsbild in einigen BAs registriert, hält sich mit einer Bewertung aber noch zurück. Die derzeit gültige Regelung sei vom Stadtrat beschlossen worden, betont eine Sprecherin. Die Novelle sei bisher nur ein Entwurf. In der nächsten Woche sei ein Treffen mit Stadtteilpolitikern angesetzt, bei dem man auch über das Thema sprechen könne.
Ein Spezialfall in München ist die Altstadt: Dort gebe es mit Rücksicht auf den Ensembleschutz schon jetzt keine Heizpilze, berichtet der BA-Vorsitzende Wolfgang Püschel (SPD). Man habe eine entsprechende Vereinbarung mit dem KVR und der Bezirksinspektion. Einverstanden ist er mit einer Lösung, wie sie das Brenner am Marstallplatz praktiziere: "Dort haben sie Sonnenschirme mit eingebauter Heizmöglichkeit, das ist für die Wirte teurer, aber ökologisch vorteilhafter als normale Heizpilze."