Verbot:Eigeninitiative unerwünscht

Viele gut gemeinte Angebote scheitern an den Behörden

Ungenutzte Villa

Der Münchner Dieter Meier hat eine Villa gekauft, die er für Flüchtlinge zur Verfügung stellen will. Kostenlos. Das Gebäude ist in Garmisch-Patenkirchen und hat drei Wohnungen, doch sie sind auch nach einem halben Jahr immer noch unbewohnt. Meier, der in Wirklichkeit anders heißt, besitzt dort ein Ferienhaus, und nachdem das Nachbargebäude zwei Jahre lang leer stand, kaufte der 78-Jährige die Villa und bot dem zuständigen Ausländeramt an, die Wohnungen vier Jahre für Flüchtlinge zu nutzen. Erst habe es Interesse gegeben, sagt Meier. Doch als er nach einem Monat nachfragte, "da hieß es, sie hätten die Anweisung von oben, dass sie keine Wohnungen mehr anmieten dürfen." Dann habe er sich an das Jobcenter gewandt, das zuständig für anerkannte Asylbewerber ist. Bis heute habe er nichts von ihnen gehört.

Zimmer für den Mitarbeiter

Die Geschäftsführerin eines Betriebs im Landkreis Ebersberg hat einen Flüchtling eingestellt. Eigentlich muss dieser aber in einer etwa 40 Kilometer entfernten Gemeinschaftsunterkunft wohnen. Doch das ist viel zu weit weg, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln morgens pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Deswegen hat die Chefin ihm in der Nähe ihres Betriebs ein Zimmer zur Verfügung gestellt. Offiziell darf er dort aber nicht wohnen. Sein Platz in der Gemeinschaftsunterkunft bleibt belegt.

Beim Bruder auf dem Sofa

Mehrere Monate hat Mohammed S. bei seinem Bruder im Landkreis München im Wohnzimmer auf dem Sofa geschlafen. Das hat ihm das Ankommen in Deutschland erleichtert. Er war froh, dass er nicht mit mehr als 100 Menschen in einer Halle schlafen musste. Trotzdem blieb auch für ihn ein Bett in der Flüchtlingsunterkunft besetzt. Dort musste Mohammed S. auch regelmäßig hin, um Post abzuholen, sonst hätte er sein Asylverfahren gefährdet.

Mitbewohner kennenlernen

Die Kinder von Heinz W. sind längst aus dem Haus, er hat viel Platz und vermietet Zimmer an Reisende. Dann kam ihm die Idee, Flüchtlinge aufzunehmen. Er wandte sich an die zuständige Behörde im Landkreis Weilheim-Schongau. "Doch die Bedingungen sind inakzeptabel", sagt W. "Ich muss doch erst einmal jemand kennenlernen können, bevor er für längere Zeit bei mir einzieht." Doch das sei nicht möglich, habe man ihm gesagt. Ihm werde ein Flüchtling zugewiesen. Zudem könne man keine Einzelpersonen vermitteln, sondern nur Familien. "Und sie haben mir gesagt, ich müsse das Zimmer ausräumen, damit sie einen Spind und ein Standardbett dort hineinstellen können."

Getrennte Geschwister

Vor einem halben Jahr lernten Marita Biel und ihr Mann drei junge syrische Brüder kennen. Das Ehepaar aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck bot den Flüchtlingen an, bei ihnen einzuziehen. Doch die drei durften nicht, ihr Asylverfahren lief noch. Es folgten viele Briefwechsel und Anrufe bei den Behörden. Nun hat der mittlere Bruder eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, er darf jetzt bei den Biels wohnen. Den jüngsten, noch minderjährigen Bruder können die Biels wahrscheinlich als Pflegekind aufnehmen. Doch der älteste Bruder muss in der Unterkunft im Kreis Traunstein bleiben, sein Verfahren läuft noch.

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