Süddeutsche Zeitung

Tiere in der Wohnung:Vermieter können Katzenhaltung nicht völlig verbieten

Viele Vermieter verbieten grundsätzlich das Halten von Katzen. Doch das ist nicht erlaubt, wie ein Münchner Gericht jetzt festgestellt hat. Zwar müssen Mieter um Erlaubnis fragen, danach allerdings können Katzen in der Wohnung nur in Ausnahmefällen verboten werden.

Vermieter dürfen die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung nicht grundsätzlich verbieten. Sie können zwar verlangen, dass der Mieter um Erlaubnis fragt, bevor er sich die Tiere anschafft - verbieten können die Vermieter die Katzenhaltung jedoch nur, wenn die Tiere die Wohnung beschädigen oder andere Mieter stören.

Das hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 411 C 6862/12).

Im konkreten Fall hatte ein Vermieter geklagt, weil eine Frau in ihrer Eineinhalb-Zimmer-Wohnung zwei Katzen hielt, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben.

Diese Klage wies das Gericht zurück: Da die Katzen ausschließlich in der Wohnung blieben, würden sie niemanden belästigen. Es gebe auch keine Hinweise darauf, dass die Katzen nicht artgerecht gehalten würden. Reine Wohnungshaltung sei bei diesen Tieren durchaus üblich.

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