Süddeutsche Zeitung

Urteil wegen Zweckentfremdung:4500 Euro für die Ein-Zimmer-Wohnung

  • Ein 39-Jähriger vermietet eine Ein-Zimmer-Wohnung mit einem saftigen Aufpreis an Medizintouristen weiter.
  • Die Vermieterin klagt gegen den Mann und bekommt Recht.

Die Aussicht auf jede Menge leicht verdientes Geld hat einen 39 Jahre alten Münchner jetzt seinen Mietvertrag gekostet. Das Amtsgericht verurteilte ihn zur sofortigen Räumung, weil er die Wohnung unerlaubt an Medizintouristen aus Kuwait untervermietet hatte - mit einem ziemlich saftigen Aufpreis. Dass das heikel sein könnte, hätte der Mann allerdings wissen können. Er verdient sein Geld damit, gewerblich Medizintouristen zu betreuen und ihnen unter anderem Limousinen und Immobilien zu vermieten.

Der 39-Jährige hatte eine Ein-Zimmer-Wohnung mit Kochnische, Bad und Kellerabteil im Bahnhofsviertel gemietet, für knapp 1600 Euro warm und offiziell auch nur für sich. Seinen Untermietern, von denen die Vermieterin nichts ahnte, knöpfte er ein Vielfaches der Miete ab: 150 Euro pro Tag, also 4500 Euro im Monat. Die Touristen zahlten anfangs zwar, als sie aber nach acht Wochen mit der Miete in Rückstand gerieten, sah sich der Unternehmer das nicht lange an. Er rief einen Schlüsseldienst und ließ die Wohnung öffnen, um seine Untermieter rauszuwerfen. Womit er nicht rechnete: Die Touristen aus Kuwait alarmierten die Polizei.

Den Beamten erzählten die Medizintouristen, dass sie bereits 7500 Euro bezahlt hätten - und nur für die beiden vergangenen Wochen mit 1500 Euro in Rückstand wären. So berichteten es die Polizisten als Zeugen vor Gericht. Dennoch bestritt der 39-Jährige in dem Prozess, den seine Vermieterin angestrengt hatte, die unerlaubte Untervermietung hartnäckig. Die Touristen aus Kuwait seien lediglich Besucher gewesen, die ihm noch Geld für eine vermietete Limousine schuldeten. Diese Version bestätigte auch ein Zeuge des Beklagten, der damals ebenfalls anwesend war - dem die Richterin aber nicht glaubte, was auch an dessen unsicherem Auftreten lag. Vor allem aber sah die Richterin keinen Grund, warum die beiden Medizintouristen die Polizisten angelogen haben sollten.

Das Amtsgericht gab der klagenden Vermieterin Recht. "Ein solches Verhalten stellt eine erhebliche und schuldhafte, da vorsätzliche, Verletzung im Rahmen des Mietverhältnisses dar", heißt es in der Urteilsbegründung. Der Beklagte musste die Wohnung sofort räumen. Eine Frist für die Räumung kam angesichts der Umstände nicht infrage, da er noch eine weitere Wohnung in München besitzt. Zudem habe der Beklagte versucht, seine "schwere Pflichtverletzung" zu verschleiern. Die Erlaubnis zur weiteren Vermietung habe er nie besessen, "was er - aus seiner beruflichen Tätigkeit - auch sehr wohl wusste". Im Gegenteil, so das Gericht, habe er die Vermietung sogar zu verheimlichen versucht.

Mit dem Rauswurf aus seiner Wohnung war es allerdings für den 39-Jährigen nicht getan: Weil er die Tür öffnen ließ, um die Touristen loszuwerden, wurde er zusätzlich wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber noch nicht rechtskräftig ist. Schon in einem früheren Verfahren war der Beklagte zu einem Bußgeld verurteilt worden, da er ohne angemeldetes Gewerbe insgesamt drei Wohnungen zu ähnlich hohen Preisen wie im Bahnhofsviertel vermietet hatte.

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Quelle:
SZ vom 16.07.2018 / SZ
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