Urteil:Auto in Waschanlage eingeklemmt - Betreiber haftet

Urteil: Ein Auto fährt durch eine Waschanlage.

Ein Auto fährt durch eine Waschanlage.

(Foto: Marco Einfeldt)

Bei Wagen mit Automatikgetriebe muss während der Wäsche die Zündung eingeschaltet bleiben - das wussten offenbar weder Fahrer noch Mitarbeiter der Waschanlage.

Von Stephan Handel

Die meisten Deutschen mögen keine Autos mit Automatikgetriebe: Gerade mal 20 Prozent der Fahrzeughalter verzichten auf Schalthebel und Kupplung. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München dürfte die Automatik-Verächter in ihrer Haltung noch bestärken. Der Fall, um den es in dem Verfahren geht, ereignete sich bereits im Januar 2016: Der Fahrer eines BMW X 3 fuhr zu einer Waschanlage im Stadtteil Am Hart, mit ihm im Auto: seine Frau und die beiden Kinder, eines davon ein Säugling. Die Frau und das größere Kind stiegen aus, um draußen zu warten, der Mann und das Baby blieben im Auto.

Als nun der Waschvorgang begann, musste der Mann zu seinem Entsetzen bemerken, dass sich sein Auto nach rechts aus der Schleppkette herausbewegte, sodass es nach kurzer Zeit mit dem vorderen Kotflügel gegen eine Säule stieß. Der Fahrer hupte, bis schließlich ein Mitarbeiter das Band stoppte. Der Angestellte der Waschstraße versicherte ihm, dass das nicht noch einmal vorkommen würde und dass der Schaden nach Ende der Wäsche protokolliert würde.

So rangierte der Mann sein Auto zurück in die Spur - doch schon nach wenigen Metern das gleiche Spiel: Das Auto scherte erneut nach rechts aus der Transportkette aus, der Kotflügel wurde noch mehr beschädigt, zusätzlich wurde der Wagen hinten eingeklemmt. Die ganze Zeit über musste sich der Fahrer außerdem um das brüllende Baby auf dem Rücksitz zu kümmern. Der Schaden am Wagen belief sich schließlich auf rund 2000 Euro. Zusammen mit den Kosten für einen Gutachter und den Anwalt klagte der Autobesitzer nun gut 3000 Euro ein.

Das Gericht gab ihm nun recht: Der Betreiber der Waschanlage hatte nach Auffassung der Justiz nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe während der Wäsche die Zündung eingeschaltet bleiben müsse. Bei neueren Fahrzeugen - und um ein solches handelte es sich bei dem BMW - greife bei ausgeschalteter Zündung automatisch eine Parksperre, bei nicht so modernen Autos Handbremse genannt. An der Waschstraße habe es aber nur ein Schild gegeben, auf dem stand: "Gang raus, Automatik N, Motor abstellen, nicht lenken, nicht bremsen". Dass aber die ausgeschaltete Zündung fatale Folgen haben könne, davor wurde nicht gewarnt - und der Fahrzeugbesitzer habe das auch nicht von sich aus wissen müssen. Folglich solle er auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, entschied das Amtsgericht. Das Urteil (AZ: 213 C 9522/16) ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: