Urteil:Vermieterin kündigt Mieter nach Sprüh-Attacke auf Hund

  • Eine Vermieterin kündigt einem Mieter, weil sie glaubt, dass er einen ihrer Hunde attackiert hat.
  • Nachweisen lässt sich das dem Mann nicht. Er zieht trotzdem aus und verklagt die Frau auf Schadenersatz.
  • Die zuständige Richterin weist die Klage ab: Wenn er die Kündigung für unrechtmäßig hielt, hätte er dagegen vorgehen können. So aber ist der Auszug freiwillig.

Von Stephan Handel

Wer möchte schon mit einer Vermieterin zu tun haben, die ihrem Mieter mit dem Staatsanwalt kommt und ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anstrengt? Niemand. So dachte auch ein Mieter aus Nymphenburg. Er zog aus der Wohnung aus und wollte dann von der Vermieterin Schadenersatz. Ohne Erfolg allerdings: Das Amtsgericht wies die Klage ab, und auch in der Berufung vor dem Landgericht unterlag er.

Die Vermieterin, die direkt neben ihrem Mietshaus ein eigenes Anwesen bewohnt, hielt dort mehrere Hunde - nicht nur zum Vergnügen der Parteien in ihrem Mehrfamilienhaus. 2012 schon unterzeichneten einige Mieter ein Schreiben an sie, in dem sie sich über die Tiere, vor allem deren Gebell beschwerten: "Es ist, gerade bei schönem Wetter, nicht möglich, draußen auf der Terrasse/den Balkonen ein normal gesprochenes Wort zu verstehen."

Im April 2015 musste die Frau einen ihrer Hunde in die Tierklinik bringen, weil er jaulte und offensichtlich starke Schmerzen hatte. Die Ärzte stellten fest, dass das Tier mit einer gesundheitsschädlichen Substanz besprüht worden war. Der Verdacht fiel auf einen der Mieter; er war in der Nähe des Hundes gesehen worden, bevor dessen Symptome begannen. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels Tatnachweises ein - trotzdem kündigte die Vermieterin den Mietvertrag mit dem Mann mit der Begründung, sie halte ihn für den Täter.

Der Mann wehrte sich gegen die Kündigung mit mehreren Schreiben, verließ die Wohnung aber dann doch. Jetzt forderte er von der Vermieterin Schadenersatz - er sei wegen ihr und der unbegründeten fristlosen Kündigung ausgezogen, inklusive einer halben Monatsmiete wollte er gut 4500 Euro. Um diese Summe klagte er schließlich vor dem Amtsgericht.

Die zuständige Richterin aber wies die Klage ab. Wenn es richtig sei, dass er den Anschlag auf den Hund nicht verübt habe, wenn daher die Kündigung unbegründet gewesen sei, dann sei sie auch unwirksam gewesen. Dann hätte er die Wohnung auch nicht räumen müssen, sondern hätte gegen die Kündigung vorgehen können oder sogar gar nichts unternehmen müssen.

Letztlich aber, so das Urteil weiter, sei der Mieter freiwillig ausgezogen: "Der Kausalverlauf zwischen Kündigung und Schadenseintritt wurde daher unterbrochen. Auch aus diesem Grund ist ein Schadenersatzanspruch des Klägers nicht gegeben." (AZ: 411 C 45/16)

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