Süddeutsche Zeitung

Urteil:Vater muss wegen Vergewaltigung seiner Tochter ins Gefängnis

  • Ein 48-Jähriger muss wegen sexuellen Vergehen an seiner eigenen Tochter für acht Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
  • Obwohl Aussage gegen Ausage stand, schätzte das Gericht die Glaubwürdigkeit des heute 19 Jahre alten Opfers als hoch ein.

Von Susi Wimmer

Der 48 Jahre alte Daniel A., der angeklagt war, seine Tochter im Kindesalter zum Teil schwer sexuell missbraucht zu haben, ist vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater das Mädchen im Alter zwischen elf und 13 Jahren in 47 Fällen begrapscht und vergewaltigt hatte.

Vier Verhandlungstage nahm sich die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Sigrun Broßardt Zeit, um Zeugen zu vernehmen und Beweise zu sammeln. Das heute 19 Jahre alte Opfer musste zu ihrer Hauptaussage nicht vor Gericht erscheinen. Stattdessen wurde eine Videovernehmung des Mädchens unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal abgespielt. Es geht um Übergriffe beim Waschen im Kleinkindalter, später um Grapschereien und Missbrauch im Elternschlafzimmer und Wohnzimmer, dann um Vergewaltigung im Kinderzimmer. Bis zuletzt bestritt der Vater die Vorfälle, behauptete sogar, die Tochter hätte ihn angegrapscht.

Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Das Gericht schätzte die Glaubwürdigkeit des Mädchens hoch ein, man habe auch keinerlei Motive gefunden, warum sie eine solche Geschichte erfinden sollte. Die Anwältin des Opfers, Sabine Färber-Fröba, zeigte sich erfreut, dass das Gericht nahezu dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefolgt war. Daniel A. will in Revision gehen. Bei einer Revision wird allerdings keine Beweisaufnahme mehr erfolgen, es werden lediglich mögliche Form- und Verfahrensfehler geprüft.

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Quelle:
SZ vom 31.08.2017/libo
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