Süddeutsche Zeitung

Urteil:Uber muss 12 800 Euro Strafe zahlen

  • Das Amtsgericht München hat den Mitfahrdienst Uber zu der Geldbuße verurteilt - auch zwei Geschäftsführer müssen zahlen.
  • Das Gericht erklärt im Urteil, dass die Geschäftsführer vorsätzlich handelten. Sie hätten nicht ohne Prüfung der Rechtslage den Betrieb unbeirrt fortsetzen dürfen.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der vor allem in Deutschland umstrittene Mitfahrdienst Uber hat in München eine juristische Niederlage erlitten. Das Amtsgericht München hat die Unternehmergesellschaft Uber B.V. wegen vorsätzlicher Personenbeförderung ohne Genehmigung zu einer Geldbuße von 12 800 Euro verurteilt - zwei Geschäftsführer des Unternehmens müssen persönlich dazu jeweils noch 2750 Euro Geldbuße bezahlen.

Das Verfahren hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in Gang gesetzt. Anlass waren Beschwerden von Taxifahrern, die sich über die unqualifizierte Konkurrenz ärgerten. Das Unternehmen bot im Jahr 2014 über die Smartphone-App "Uber Pop" die Möglichkeit an, Fahrzeuge von Privatleuten nach Art eines Taxis zu bestellen.

Sobald ein Nutzer der App das gewünschte Fahrziel eingegeben hatte, wurde ihm der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt. Bestätigte der Nutzer dann die Fahrtbestellung, erhielt er eine Mitteilung über das Auto, den Fahrer und die voraussichtliche Anfahrtszeit. Später wurde dem Fahrgast eine Rechnung zugemailt.

Nach Erkenntnis des KVR hatte Uber auf diese Weise im Juli und August 2014 insgesamt elf Taxifahrten durchgeführt, obwohl es "keine Genehmigung zur Personenbeförderung gegen Entgelt" hatte. Die Ordnungsbehörde hatte das Unternehmen bereits im Juni 2014 darauf hingewiesen, dass erhebliche Bedenken bestehen.

Uber nimmt eine Beschwerde gegen das Urteil zurück

Das Amtsgericht verurteilte im März 2016 das Unternehmen selbst als "Beförderer" im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes. Denn zunächst sei Uber über die App als Vertragspartnerin aufgetreten, stellte das Gericht fest. Aus Sicht der Nutzer sei so allein mit Uber eine Geschäftsbeziehung entstanden "und gerade nicht mit dem jeweiligen Fahrer des bestellten Fahrzeugs". Denn die jeweiligen Chauffeure seien dabei nicht benannt worden. Außerdem hätte die Firma für ihre Tätigkeit bei jeder Fahrt auch eine finanzielle Beteiligung von etwa einem Drittel des Umsatzes erhalten.

Die gesamte Abrechnung sei über die Firma abgewickelt worden, sagt das Gericht. Uber hatte zuvor damit argumentiert, die Firma sei - anders als Mitfahrzentralen - lediglich eine Vermittlerin für Taxifahrten. Das Gericht erklärt im Urteil auch, dass die Geschäftsführer vorsätzlich handelten. Sie hätten nicht ohne Prüfung der Rechtslage den Betrieb unbeirrt fortsetzen dürfen. Bei der Höhe der Geldbußen ging das Gericht von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen im Rahmen der weltweiten Betätigung der Firma aus.

Uber hatte offenbar noch Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, diese dann aber zurückgenommen, bevor der Fall zum Oberlandesgericht kam. Das Amtsgerichtsurteil (Az.: 1117 OWi 254 Js 225568/15) ist damit nun rechtskräftig.

Uber betreibt nach Auskunft des KVR und von Uber derzeit nur noch die Limousinendienste Uber X und Uber Black. Die Behörde will mit der Firma demnächst auch dazu Gespräche führen, sagte KVR-Sprecherin Daniela Schlegel am Montag.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3021967
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.06.2016/mkro
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.