Süddeutsche Zeitung

Urteil:Transparent und wirtschaftlich

Schiedsgericht bestätigt Form der Gewofag-Nebenkostenabrechnung

Von Julian Raff

Gewofag-Mieter, die sich durch die Nebenkostenabrechnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft finanziell benachteiligt sehen, müssen vorerst auf juristischen Beistand verzichten. Der von einer Harlachinger Mieterin und der Gewofag im Herbst 2020 als Schiedsrichter angerufene Fachjurist Professor Ulf Börstinghaus bescheinigt der Gewofag in seinem Gutachten eine wirtschaftliche und transparente Vorgehensweise.

Im Jahr 2017 hatte die Gesellschaft ihr Abrechnungssystem für Hausmeisterleistungen umgestellt und gut 300 kleinteilige Hausmeisterbereiche zu 30 größeren Service-Einheiten gebündelt. Einzelne Mieter bemängelten daraufhin massive Kostensprünge, bei gleichzeitig sinkender Qualität der Leistungen. Nachdem Mieterversammlungen im vergangenen Sommer keine Einigung gebracht hatten, einigten sich beide Seiten auf ein Schiedsverfahren.

In der gebündelten Abrechnung sieht Börstinghaus keinen unzulässig pauschalen Abrechnungsschlüssel und verweist außerdem darauf, dass die Gewofag ihre Umlagen freiwillig auf das Niveau des Münchner Mietspiegels gedeckelt habe. Es dürfte Mietern also kaum gelingen nachzuweisen, dass ein dritter Anbieter die Leistungen günstiger anbieten könne als die von der Gewofag zwischengeschaltete Servicegesellschaft. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit sei somit erfüllt, auch ohne dass die Mieter das Recht erhalten müssten, dies genauer nachzuprüfen.

Um das Recht auf Akteneinsicht bei Vergabe von Hausmeisterleistungen an eigene Tochtergesellschaften dreht sich auch das Verfahren um die Nebenkostenabrechnungen des Immobilienkonzerns Vonovia, dem Mieter illegale Bereicherung über die Nebenkosten vorwerfen. Bei der Gewofag geht es dagegen um eine vermeintlich ungleiche Verteilung zu Recht erhobener Kosten innerhalb der Mieterschaft. Das künftige Vonovia-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte hier dennoch Präzedenzwirkung entfalten.

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Quelle:
SZ vom 24.03.2021
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