Gerichtsurteil:Taxifahrer überfährt Kunden - zwei Jahre auf Bewährung

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Taxis, die nachts an einer Straße in München warten.

(Foto: Florian Peljak)
  • Ein Taxifahrer hat vor einem Jahr einen Kunden überfahren, der dabei schwer verletzt wurde.
  • Zuvor hatte sich der betrunkene Fahrgast geweigert, zu zahlen.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Fahrer den Mann überfuhr, ohne es zu merken.

Von Imke Plesch

Es sei eines der schwierigsten Verfahren gewesen, dass die 2. Strafkammer am Landgericht München I in den vergangenen Jahren zu führen hatte, sagt Richter Norbert Riedmann gleich zu Beginn der Urteilsverkündung. Und: "Wir haben es uns nicht leicht gemacht." Am Ende verurteilt die Kammer den 55-jährigen Taxifahrer Kurt L. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Die Hauptschwierigkeit des Prozesses lag darin, dass sich die Richter nur auf Gutachten von Sachverständigen zum Unfallhergang stützen konnten. Der Angeklagte L. machte keine Angaben, der verletzte Fahrgast Jonas F. (Name geändert) kann sich an nichts erinnern und neutrale Zeugen oder Videoaufzeichnungen gibt es nicht.

Am Abend des 14. September 2017 war der 30-jährige Krankenpfleger Jonas F. mit einem Freund in einer Kneipe in Untergiesing, wo er etwa zwölf Bier trank. Nachdem sie die Kneipe am 15. September gegen halb vier Uhr morgens verlassen hatten, setzt F.s Erinnerung aus. Nach Aussage seines Freundes habe F. sich ein Taxi gerufen. Nachdem F. zu L. ins Taxi gestiegen war, kam es den Ermittlungen zufolge zu einem Streit zwischen den beiden. Auf der Kapuzinerstraße verließ F. das Taxi, ohne den Fahrpreis von 6,50 Euro zu bezahlen. L. fuhr ihm nach und setzte sein Taxi neben ihn auf den Bürgersteig. Durch das offene Fahrerfenster des Autos kam es dann zu einem Wortgefecht, F. stand dabei links neben dem Vorderrad.

Staatsanwaltschaft hatte dem Fahrer versuchten Mord vorgeworfen

Die nun folgenden Sekunden standen im Zentrum des Prozesses. Laut Gutachten der Sachverständigen berührte L. beim langsamen Anfahren seinen Fahrgast am rechten Bein. F. stürzte, geriet unter das Auto und wurde fünf Meter mitgeschleift, ohne jedoch von den Rädern überrollt zu werden. L. fuhr weiter, obwohl er im Rückspiegel gesehen hatte, dass F. auf der Straße lag. F. erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma sowie eine Fraktur des linken Schulterblatts. Sein linkes Ohr wurde halb abgerissen, es konnte im Krankenhaus wieder angenäht werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, wegen versuchten Mordes. Ihrer Meinung nach nahm L. den Tod von F. billigend in Kauf, um unerkannt zu entkommen, nachdem er bemerkt hatte, dass er ihn angefahren hatte. Nur durch Zufall habe F. sich nicht unter dem Auto verhakt und tödliche Verletzungen erlitten.

Die Verteidigung hatte dagegen auf zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. L. habe zwar billigend in Kauf genommen, F. durch sein Anfahren verletzt zu haben, erklärte Verteidigerin Birgit Schwerdt. Das Überfahren habe er jedoch nicht bemerkt, sondern gedacht, F. sei neben das Fahrzeug gefallen.

Dass L. in Kauf genommen habe, F. zu überfahren, davon waren auch die Richter am Ende nicht überzeugt. Nach ihrer Ansicht waren die zwei bis drei Sekunden, die der Vorfall gedauert hatte, zu kurz für eine Überlegung, F. zu überfahren, um eine Straftat zu vertuschen. Positiv für den Angeklagten werteten sie, dass er nicht vorbestraft war und sich beim Opfer entschuldigt hatte. In den 24 Jahren als Taxifahrer habe er sich nichts zu Schulden kommen lassen und war bei seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen hoch angesehen.

Das Gericht verurteilte L. zu einer Bewährungsauflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. In frühestens neun Monaten kann die Verwaltungsbehörde prüfen, ob L. seinen Führerschein wiederbekommt. Der Haftbefehl gegen L., der seit Oktober 2017 in Untersuchungshaft saß, wurde aufgehoben. Staatsanwaltschaft und Nebenklage wollen nun prüfen, ob sie in Revision gehen. Die Nebenklage hatte in ihrem Schlusswort bedauert, dass L. nichts zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte. Dies wäre für F., der seit dem Vorfall unter Panikattacken leidet und sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet, sehr wichtig gewesen.

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