Urteil:Obdachloser klagt Recht auf Unterkunft ein

Urteil: Am Boden: Hristo Vankov lebt seit etwa 14 Jahren in München, oft auf der Straße. Bereits vor sieben Jahren ließ er sich für ein Fotoprojekt in einem Hauseingang liegend ablichten. Der Text in der Sprechblase war seine Idee.

Am Boden: Hristo Vankov lebt seit etwa 14 Jahren in München, oft auf der Straße. Bereits vor sieben Jahren ließ er sich für ein Fotoprojekt in einem Hauseingang liegend ablichten. Der Text in der Sprechblase war seine Idee.

(Foto: Beatrix Eder)
  • Ein Wohnungsloser hat sich vor dem Verwaltungsgericht das Recht auf einen Platz in einer Unterkunft erstritten.
  • Der Mann lebt seit 14 Jahren ohne Obdach in München.
  • Die Stadt hatte sich zuvor geweigert, ihm eine Notunterkunft zuzuweisen, und sich dabei auf die Freizügigkeit von EU-Bürgern berufen.

Von Thomas Anlauf

Hristo Vankov ist einer von Hunderten Menschen aus Südosteuropa, die in München unter widrigsten Bedingungen leben. Sie haben meist weder Anspruch auf Sozialhilfe noch auf einen Platz in einer Notunterkunft. Hristo Vankov lebt seit 14 Jahren hier. Im Sommer schläft er oft unter einer Brücke, wenn es der Gesundheitszustand des 57-Jährigen zulässt, arbeitet er auf Baustellen.

Er leidet unter Diabetes. Eine Wohnung findet er nicht. Bereits im Frühjahr 2016 organisierte er mit anderen, meist ebenfalls aus Bulgarien stammenden Arbeitern, einen Protestzug durch die Münchner Altstadt. Sie forderten ein Recht auf Wohnraum für alle. Jetzt ging Hristo Vankov einen Schritt weiter: Mit Hilfe der Initiative Zivilcourage klagte er vor dem Verwaltungsgericht München - und bekam Recht. Die Stadt muss ihm nun, zunächst befristet bis 1. Oktober, einen Platz in einer Notunterkunft geben.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Stadt haben. Denn das Verwaltungsgericht stellte fest, dass durch Obdachlosigkeit "Gefahr für Leib und Leben" bestehe und die Stadt deshalb als untere Sicherheitsbehörde verpflichtet sei, dies abzuwehren. "Unerheblich ist dagegen, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder zuletzt hatte", schreibt das Gericht in seinem Beschluss. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Obdachlose das Recht auf einen Schlafplatz haben.

Das Sozialreferat hingegen beruft sich auf die Freizügigkeit von EU-Bürgern, die zunächst in der Regel keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Erst wer lückenlos fünf Jahre lang in München gemeldet ist, kann unter Umständen Leistungen in Anspruch nehmen. Der Nachweis ist für viele Arbeitsmigranten fast unmöglich. Denn es ist ein Teufelskreis: Wer keine geregelte Arbeit hat, findet meist auch keine bezahlbare Wohnung. Und wer nicht gemeldet ist, bekommt keine Unterstützung von der Stadt.

Auch Hristo Vankov ist in den vergangenen Jahren nicht lückenlos gemeldet gewesen, auch wenn er schon so lange in München lebt. Im vergangenen Winter schlief er im Kälteschutz in der Bayernkaserne. Im Frühjahr, als er wieder unter einer Isarbrücke schlafen musste, sprach er zwei Mal bei der Wohnungslosenhilfe in der Franziskanerstraße vor, um einen Platz in einer städtischen Notunterkunft zu bekommen. Doch die Mitarbeiter beriefen sich dort auf eine Dienstanweisung. Demnach sollte der 57-Jährige unter anderem einen Nachweis erbringen, dass er keine Wohnung in Bulgarien besitzt, er sollte nachweisen, dass er vergeblich in München eine Wohnung gesucht hatte sowie vom Jobcenter klären lassen, ob er Anspruch auf Wohnungsgeld hat.

Obdachlos

9000 Menschen werden bis Ende des Jahres in München von akuter Wohnungslosigkeit betroffen sein. Das sind mehr als dreimal so viele Menschen wie Ende 2008. Sie sind meist in Pensionen, Notunterkünften und Wohnheimen untergebracht. Das Sozialreferat schätzt, dass zudem etwa 600 Menschen auf der Straße leben. Doch es könnten auch weitaus mehr Obdachlose sein. anl

Erst danach hätte er womöglich einen Platz in einer Unterkunft bekommen. Obwohl er nach Angaben der Initiative Zivilcourage mehrmals beim bulgarischen Konsulat, beim Jobcenter und bei verschiedenen Beratungsstellen war, konnte er die Papiere bis Juli nicht zusammentragen und beschloss deshalb, gegen die Stadt zu klagen.

"Wir sind von anderen Vorgaben ausgegangen als das Gericht", sagt Edith Petry vom Sozialreferat. Insgesamt sei das Urteil des Gerichts jedoch "nichts Widersprüchliches" zur bestehenden Praxis. Laut Dienstanweisung der Behörde muss ein Antragsteller erst nachweisen, dass er sich nicht selbst helfen kann. Das Gericht hingegen befand, dass dem Obdachlosen umgehend eine Unterkunft zuzuweisen sei, etwaige Unterlagen kann Vankov später nachreichen. Zumal das Gericht glaubt, dass Vankov in Bulgarien über keine Unterkunft verfügt. Dafür spreche, dass er sich "trotz seiner schlechten gesundheitlichen und finanziellen Lage kaum seit mindestens sieben Jahren in München aufhalten würde", wenn er in Bulgarien "ein funktionierendes soziales Netzwerk zur Verfügung hätte". Trotzdem muss die Stadt Vankov zunächst nur bis 1. Oktober einen Schlafplatz zur Verfügung stellen, was danach mit Vankov passiert, ist offen.

Das Urteil "kann anderen betroffenen Menschen Hoffnung geben, auch vor Gericht zu gehen", sagt Lisa Riedner von der Initiative Zivilcourage. Denn im Gegensatz zum Sozialreferat hält Riedner die Situation von Vankov nicht für einen Einzelfall. Sie hofft, dass die Einschätzung des Gerichts die Stadt dazu bewegt, bedürftigen EU-Bürgern leichter eine Notunterkunft zuzuweisen. Doch angesichts der stark steigenden Wohnungslosigkeit in München ist das unwahrscheinlich.

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