Urteil:Neonazi kommt mit Bewährung davon

Gericht mildert Urteil: Trotz mehrerer Vorstrafen muss der Münchner Neonazi Philipp Hasselbach nicht ins Gefängnis.

Alexander Krug

Der Münchner Neonazi Philipp Hasselbach muss doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte den Pressesprecher des rechtsextremen Stadtrats Karl Richter am Mittwoch in einer Berufungsverhandlung zwar wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, setzte diese aber trotz mehrerer Vorstrafen und einer laufenden Bewährung erneut zur Bewährung aus.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht das 22-jährige Mitglied der rechtsextremen Münchner "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) noch zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Hasselbach hatte beim Begräbnis des militanten Altnazis Friedhelm Busse im Juli 2008 in Passau die Kamera eines Journalisten zerstört, der zuvor von einem Rudel Neonazis niedergetreten und erheblich verletzt worden war.

Hasselbach war mit Freundin und neugeborenem Baby ins Landgericht gekommen, wo er sich für den "Patzer" entschuldigte und erklärte, er interessiere sich nur noch für " seriöse Politik" und habe mit "Radaubrüdern" nichts mehr am Hut. Ausführungen zu seiner "politischen Einstellung" wolle sein Mandant nicht machen, assistierte sein Anwalt André Picker.

Am 26. Juli vorigen Jahres war der Journalist Tobias B., der seit Jahren in der rechten Szene recherchiert, auf dem Friedhof St. Korona in Passau von rund zwei Dutzend Neonazis attackiert worden. Der 36-Jährige hatte zuvor die Beisetzung des bundesweit berüchtigten Altnazis und ehemaligen SS-Mannes Friedhelm Busse fotografiert. Führende Kader der NPD waren am Grab ebenso zu finden wie zahlreiche Münchner Rechtsextreme, darunter auch Philipp Hasselbach, der als "Anführer" der "Freien Nationalisten" Münchens agiert und zuletzt bei der Bundestagswahl für die NPD im Wahlkreis München-Land kandidiert hatte.

Trotz eines großen Polizeiaufgebots gelang es etlichen Neonazis, den Journalisten nach der Beisetzung zu umringen und niederzuschlagen. Um nicht erkannt zu werden, agierten die Schläger von hinten, Tobias B. erlitt Rippenbrüche und konnte ein halbes Jahr nicht arbeiten. Bis heute hat er keinen Cent Schadenersatz oder Schmerzensgeld erhalten, nach seinen Erkenntnissen wurde lediglich ein Schläger ermittelt, der mit einer Bewährungsstrafe davonkam.

Hasselbach gestand, das Kameraobjektiv des Journalisten zertreten zu haben. Am 15. April dieses Jahres wurde er vom Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu drei Monaten Haft verurteilt. Der Richter billigte ihm keine Bewährung zu, da Hasselbach fünf Eintragungen im "Erziehungsregister" aufweist. Zuletzt war er 2006 wegen Volksverhetzung und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungsfrist läuft erst im November dieses Jahres ab.

Sowohl Hasselbach als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung zum Landgericht ein. Die Staatsanwältin forderte am Mittwoch eine Vollzugsstrafe von sechs Monaten, doch die Richter entschieden anders. Sie gewährten dem reumütig auftretenden Angeklagten eine Strafaussetzung zur Bewährung. Begründung: Er sei mittlerweile "sozial integriert", habe eine Ausbildungsstelle angenommen und eine Familie gegründet. Außerdem habe er dem Geschädigten den Schaden an der Kamera (450 Euro) ersetzt.

Das Geld hatte Hasselbach in der Verhandlung an den Journalisten überreicht, der sich davon wenig beeindruckt zeigte. Die Entschuldigung des Angeklagten bezeichnete er als "taktisch motiviert", nach 15 Monaten komme sie reichlich spät. Tobias B. wird weiter massiv bedroht und eingeschüchtert, was unter Neonazis seit Jahren Methode hat. "Das war erst der Anfang", heißt es in einschlägigen Foren. Die Staatsanwältin will prüfen, ob sie Revision einlegt.

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