Urteil:Mann tötet seine Verlobte - zwölf Jahre Haft

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  • Der 28-jährige Krzysztof W. hat seine sechs Jahre ältere Verlobte getötet und ist dafür zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen aber möglicherweise Revision einlegen.
  • Monika B. wollte den Angeklagten nach massiven Beziehungsproblemen verlassen.
  • Was am 6. Februar 2017 letztlich genau passierte, konnte vor Gericht nicht endgültig geklärt werden. W. präsentierte verschiedene Versionen zum Tathergang.

Von Susi Wimmer

Als Monika B. starb, wies ihr Körper so zahlreiche und massive Verletzungen auf, dass eine Abgrenzung der einzelnen Malträtierungen zum Teil gar nicht mehr möglich war. Der Täter, ihr 28-jähriger Verlobter, wurde am Freitag vor dem Landgericht München I wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Norbert Riedmann sah anders als die Staatsanwaltschaft keine Mordmerkmale als erfüllt an. Staatsanwalt Laurent Lafleur sowie die Verteidiger des Angeklagten ziehen es in Betracht, gegen das Urteil Revision einzulegen.

Was an jenem Nachmittag des 6. Februar 2017 in der Kellerwohnung am Grasrainweg geschah, "lässt sich nicht klären", so sah es das Gericht. Krzysztof W. lebte dort mit seiner sechs Jahre älteren Verlobten. Die beiden hatten sich erst wenige Monate zuvor kennengelernt. Der 28-Jährige war ebenso wie seine polnische Landsmännin zum Geldverdienen nach München gekommen. Er arbeitete quasi als Ich-AG auf Baustellen, sie als Reinigungskraft. Einen Monat vor der Tat waren sie zusammengezogen, in ein Mehrfamilienhaus, das von etlichen Polen bewohnt wurde, und wo sie für ein einzelnes Souterrain-Zimmer an die 1000 Euro bezahlten.

Monika B. wollte nach massiven Beziehungsproblemen ihren Verlobten verlassen. Im Kellerzimmer stritt das Paar in üblicher Lautstärke. Dann kam es zum Gewaltexzess. Krzysztof W. hatte etliche Varianten der Tat geschildert, unter anderem die, dass Monika B. versehentlich rücklings in ein Messer fiel und sich selbst den Kopf gegen die Wand schlug.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass kein Mordmerkmal vorliege, dass das Opfer in dem abgesperrten Zimmer eventuell wehrlos, aber nicht arglos gewesen sei. Auch die vom Staatsanwalt eingestuften niederen Beweggründe beim Tatmotiv sah das Gericht nicht, ebenso wenig die besondere Schwere der Schuld durch die außergewöhnlich brutale Tötung. Die Verteidiger von Krzysztof W., Ingmar Rosentreter und Markus Haupt, hatten unter anderem neun Jahre Haft wegen Totschlags sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert.

Außergewöhnlich an dem Fall ist, dass das Gericht dem achtjährigen Sohn von Monika B. eine monatliche Zahlung von 75 Euro zubilligte. Rechtsanwalt Oskar Derkacz hatte den Buben vertreten, der bei seinem leiblichen Vater in Polen lebt. Krzysztof W. muss für das Kind der Verstorbenen aufkommen.

© SZ vom 03.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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