Urteil:Kalbsleber als Obst abgerechnet: Mann muss 208.000 Euro Strafe zahlen

Der 58-Jährige hatte an einer Selbstbedienungskasse mehrmals falsch abgerechnet, obwohl er monatlich mindestens 24 000 Euro verdient.

Ein 58-Jähriger ist vom Münchner Amtsgericht wegen einer geklauten Kalbsleber zu einer Rekordgeldstrafe von 208 000 Euro verurteilt worden. Der Mann war im Dezember 2017 beim Diebstahl in einem Supermarkt in Haidhausen erwischt worden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Mann gab zu, bereits zum vierten Mal in dem Monat Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt zu haben, um sie an einer Selbstbedienungskasse als billigeres Produkt abzurechnen.

Laut Gericht verfügt der Kaufmann über monatliche Einkünfte von mindestens 24 000 Euro. Dies legte der Richter bei der Bemessung der Geldstrafe zugrunde. Der Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde wegen der hohen Straferwartung in Untersuchungshaft genommen. Ein Motiv für seine Diebstähle konnte er nicht nennen. Er wurde unter anderem schon wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen und einer Geldstrafe von 400 000 Euro verurteilt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: