Urteil in Verwandtenaffäre:Gericht reduziert Güllers Geldstrafe

Berufungsprozess Harald Güller

Harald Güller hatte seinen Stiefsohn beschäftigt und ihm dafür rund 7420 Euro aus der Staatskasse gezahlt.

(Foto: dpa)

Der SPD-Politiker ist der erste, der im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre rechtskräftig verurteilt worden ist. Im Berufungsverfahren gegen Harald Güller ging es vor dem Landgericht München allerdings nur noch um das Strafmaß.

  • Im Berufungsverfahren gegen Harald Güller hat das Gericht das Strafmaß reduziert.
  • Güller ist der erste bayerische Volksvertreter, der im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre rechtskräftig verurteilt ist.

Güller hätte seinen Stiefsohn nicht beschäftigen dürfen

Das Landgericht München hat die Strafe für den wegen Betrugs verurteilten SPD-Politiker Harald Güller von 27 000 auf 18 000 Euro reduziert. Der schwäbische Landtagsabgeordnete nahm die Entscheidung am Donnerstag an und ist somit der erste bayerische Volksvertreter, der im Zusammenhang mit der Verwandtenaffäre rechtskräftig verurteilt ist.

Güller hatte 2009 seinen Stiefsohn für zwei Monate beschäftigt und ihm dafür rund 7420 Euro aus der Staatskasse gezahlt. Das war nach dem bayerischen Abgeordnetenrecht auch damals schon verboten, weil Stiefkinder als Verwandte ersten Grades zählen.

120 Tagessätze zu je 150 Euro

Bei der kurzen Berufungsverhandlung räumte der Parlamentarier ein, dass er das damals hätte wissen müssen. Dafür seien 120 Tagessätze zu je 150 Euro tat- und schuldangemessen, sagte Richterin Elisabeth Ehrl. In dem Verfahren ging es nur noch um das Strafmaß. Das Amtsgericht hatte den 51-Jährigen zunächst zu 180 Tagessätzen verurteilt - und ihm Vorsatz vorgweorfen. Das bestritt Güller und legte Berufung ein.

Güller war wegen der Affäre im Frühjahr 2013 von seinem gut dotierten Posten als Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtags-SPD und als Bezirksvorsitzen der Schwaben-SPD zurück getreten. Güller ist Prädikatsjurist und war über Jahre an der Formulierung der Verhaltensregeln für Abgeordnete beteiligt. "Ich hätte es besser wissen können, sollen, müssen", räumte Güller ein. Er würde den ganzen Vorgang am liebsten rückgängig machen. "Zu spät", kommentierte Richterin Ehrl.

Güller wollte den Landtag nicht vorsätzlich betrügen

Doch anders als ihre Richterkollegin im ersten Prozess gestand sie Güller zu, dass er seinen Stiefsohn nicht mit dem direkten Vorsatz beschäftigt hatte, den Landtag zu betrügen. Als Bagatelle sahen aber weder Staatsanwaltschaft noch die Richterin den Fall.

"Natürlich hat er das Ansehen der parlamentarischen Demokratie beschädigt und das Vertrauen der Wähler missbraucht", sagte die Staatsanwältin. Dem schloss sich die 25. Strafkammer weitgehend an. Richterin Ehrl rechnete Güller an, dass er die Summe sehr schnell an die Landtagskasse zurückgezahlt und seine Ämter niedergelegt hatte.

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