Urteil im Strafprozess:Vergewaltiger droht Sicherungsverwahrung

Backstage in München, 2010

Eine Toilette im New Backstage war der Tatort.

(Foto: Robert Haas)

Sieben Jahre saß Mohamed B. im Gefängnis, weil er im März 2007 eine junge Frau auf dem Nachhauseweg mit unvorstellbarer Brutalität vor ihrer Haustüre in der Messestadt Ost vergewaltigt hatte. Im März vergangenen Jahres wurde B. vorzeitig aus der Haft entlassen. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gelangt, dass dies "vertretbar" sei. Nur fünf Monate und zehn Tage, nachdem B. wieder in Freiheit war, versuchte er am 16. August 2014 eine junge Frau in einer Toilettenkabine in der Diskothek New Backstage an der Friedenheimer Brücke zu vergewaltigen. Für die Tat verurteilte die 3. Strafkammer am Landgericht München I den 30-Jährigen nun zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Mohamed B.s Verteidiger, Rechtsanwalt Roland Kuhnigk, plädierte für eine Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu neun Monaten Haft. Der Angeklagte habe von seinem Opfer abgelassen, als es Nasenbluten bekommen habe, so der Anwalt. Gericht und Staatsanwaltschaft sahen dies völlig anders. Staatsanwalt Laurent Lafleur forderte acht Jahre Haft und beantragte außerdem die nachträgliche Sicherungsverwahrung, "das schärfste Schwert des deutschen Strafgesetzbuches", anzuordnen.

Mohamed B. hatte im Prozess erklärt, dass er in den neun Monaten der Untersuchungshaft viel über seine Tat nachgedacht habe. Bei der Urteilsbegründung griff Richter Anton Winkler dies auf und fragte den 30-Jährigen, über was er denn in den sieben Jahren, in denen er wegen Vergewaltigung im Gefängnis saß, nachgedacht habe. Neben der Haftstrafe ordnete die Kammer die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt an. Man wolle abwarten, wie sich der Angeklagte in der Haft verhält, so der Vorsitzende. Im Augenblick sei nicht sicher, ob bei ihm ein Hang vorliegt, Frauen zu vergewaltigen. Sollten Gutachter in den kommenden Jahren jedoch eine "Neigung" feststellen, "werden Sie in der Sicherungsverwahrung landen, das kann ich Ihnen heute schon sagen", versicherte Richter Winkler Mohamed B.

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