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Urteil im Pommes-Prozess:Künstler erhält Schadenersatz

Zwei Pommes dienten vor 20 Jahren als Vorlage für ein Kunstwerk -und gingen verloren. Nun hat der Künstler von seiner Galerie Schadenersatz gefordert und in zweiter Instanz Recht bekommen.

Für den Verlust von 20 Jahre alten Pommes muss eine Galerie 2000 Euro plus Zinsen an einen Künstler bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht München am Donnerstag in zweiter Instanz.

Hintergrund ist die Klage eines Künstlers, der von seiner früheren Galerie zwei Pommes wiederhaben wollte, die Anfang der 1990er Jahre als Vorlage für ein goldenes Kreuz gedient hatten. Da die Originalpommes aber nicht mehr auffindbar sind, fordert der Künstler nun einen Gegenwert von 2000 Euro von der Galerie. Der Mann ist der Auffassung, es handelt sich nicht nur bei der Goldskulptur namens "Pommes d' Or" um Kunst, sondern auch bei der Pommesvorlage.

Das Münchner Landgericht hatte die Klage im Mai vergangenen Jahres abgewiesen. In der Verhandlung vor dem OLG Ende Januar sagte der Richter, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass beide Parteien den Pommes einen "gewissen Wert zugemessen" hätten. Eine Zeugin hatte in der Verhandlung ausgesagt, sie habe dem Künstler die Pommes abkaufen wollen.

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dapd
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