Urteil:"Hohe kriminelle Energie"

BMWs aufgebrochen: Gericht verurteilt zwei Navi-Diebe zu mehrjährigen Haftstrafen

Von Imke Plesch

Wegen einer bemerkenswerten Diebstahlserie sind zwei junge Männer vom Landgericht München I zu mehreren Jahren Haft verurteilt worden. In 22 Fällen hatten sie von Dezember 2017 bis Februar 2018 im Großraum München Navigationsgeräte und Multifunktionslenkräder im Gesamtwert von gut 140 000 Euro aus geparkten Autos gestohlen. Dabei entstand ein Sachschaden von knapp 170 000 Euro an den Wagen. In einem weiteren Fall stahlen sie das ganze Auto. Der 20-jährige Mantas R. wurde nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, der 29-jährige Mykolas V. zu vier Jahren und neun Monaten. Beide sitzen bereits seit Februar 2018 in Untersuchungshaft. Außerdem sollen sie zusammen knapp 100 000 Euro zahlen, als sogenannten Wertersatz.

Das Gericht sah die Taten als Diebstahl in besonders schweren Fällen an. Die beiden Angeklagten seien gewerbsmäßig vorgegangen, sagte Richter Stephan Kirchinger. Zwischen den Männern, die sich aus ihrer litauischen Heimatstadt Kaunas kannten, habe es eine klare Arbeitsteilung gegeben. Mantas R. brach die Autos, ausschließlich Fahrzeuge der Marke BMW, auf und baute dann die Navigationsgeräte und Lenkräder aus. Er habe sich das vorher in Youtube-Videos angeschaut, hatte R. zum Prozessauftakt erzählt. Eigentlich sei er nach Deutschland gekommen, um einen Job zu finden. Das klappte nicht, er habe aber trotzdem nicht wieder ohne Geld nach Litauen zurückfahren wollen.

Mykolas V. war dafür zuständig, R. zu den Tatorten zu fahren und anschließend die gestohlenen Fahrzeugteile wegzutransportieren. Sie wurden dann an Hintermänner nach Litauen geschickt und dort weiterverkauft. V. finanzierte sich mit den Diebstählen vor allem seine Alkohol- und Drogensucht.

Richter Kirchinger attestierte beiden Angeklagten eine hohe kriminelle Energie: Sie hätten nicht nur viele Fahrzeuge in kurzer Zeit aufgebrochen, sondern sich dafür auch das nötige Spezialwerkzeug besorgt und Papiere gefälscht. Beide waren außerdem einschlägig vorbestraft und hatten wegen Diebstahlsdelikten in Deutschland bereits einige Zeit in Untersuchungshaft gesessen. Kurz danach waren sie wieder straffällig geworden. Strafmildernd sah das Gericht bei Mantas R. an, dass er seine Taten umfangreich gestanden und zur Aufklärung beigetragen hatte. Außerdem berücksichtigte das Gericht die lange U-Haft, die gerade für R. als Heranwachsenden besonders hart gewesen sei, sagte Kirchinger. Der Anwalt des 20-Jährigen hatte in seinem Plädoyer auf die gute Entwicklung seines Mandanten hingewiesen. Er sei ein intelligenter junger Mann und habe die lange Zeit im Gefängnis nicht einfach abgesessen, sondern unter anderem dafür genutzt, Deutsch zu lernen. R. sagte nach dem Plädoyer seines Anwalts, er bedauere seine Taten sehr und wolle nach der Haft zurück in seine Heimat Litauen, um dort neu anzufangen.

Bei Mykolas V. berücksichtigte das Gericht strafmildernd seine gesundheitlichen Probleme. Wegen seiner Alkohol- und Drogensucht wird er in eine Entziehungsanstalt eingewiesen, um dort eine Therapie zu machen.

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