Urteil:Hohe Geldbußen für illegale Spielhallen

Die Stadt hat einen Erfolg im Kampf gegen illegales Glücksspiel errungen. Das Amtsgericht München habe bereits Ende November hohe Geldbußen gegen eine Firma und deren Geschäftsführer bestätigt, gab das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Mittwoch bekannt. Das Unternehmen hatte der Mitteilung zufolge einen Monat lang sieben Spielhallen in der Landsberger Straße betrieben. Darin waren 72 Automaten aufgestellt. Eine Konzession hatte das Unternehmen dafür nicht. Das Kreisverwaltungsreferat stellte daraufhin zwei Bußgeldbescheide aus: Der Geschäftsführer sollte 30 000 Euro zahlen, dessen Firma 140 000 Euro. Diese fochten den Bescheid an, das Amtsgericht bestätigte diese jedoch in mündlicher Verhandlung. Allerdings halbierte es beide Geldbußen um die Hälfte. Ausschlaggebend dafür waren die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und seines Geschäftsführers. "Das Urteil bestätigt unsere strikte Haltung zu illegalem Glücksspiel. In den engen Grenzen des rechtlich Möglichen tolerieren wir keinerlei Missbrauch", erklärte Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle. Grundsätzlich kann seine Behörde Bußgeld bis zu einer Grenz von einer halben Million Euro für illegales Glückspiel verhängen. Ob die aktuelle Strafe Bestand hat, steht aber noch nicht fest. Die Betroffenen legten erneut Einspruch ein.

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