Urteil:Hanf in der Ferienwohnung

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Vermieter steht wegen Cannabisanbaus vor Gericht

Von Linus Freymark

Wohnen Mieter und Vermieter in einem Haus, ist es gewöhnlich eher der Hausbesitzer, der Beschwerden vorbringt. In diesem Fall aber klagten Mieter über komische Gerüche. Ein 59-Jähriger aus Garmisch-Partenkirchen hatte in seiner zur Vermietung gedachten Ferienwohnung in einer professionellen Aufzuchtanlage mindestens 19 Cannabispflanzen kultiviert, die bereits einen Meter hoch und teilweise im erntereifen Zustand waren. Der nach Aberntung als Betäubungsmittel verwertbare Anteil betrug in ungetrocknetem Zustand 3,6 Kilogramm, später fand die Polizei einen LSD-Trip und weitere rund 2,9 Kilo Cannabis, die der Mann dort aufbewahrte.

Dass der Hobbygärtner, der von der Vermietung von Ferienwohnungen lebt, sich auf der Anklagebank des Münchner Amtsgerichts wiederfand, verdankt er einer Familie, der der Geruch in der Wohnung irgendwie komisch vorkam. Sie beschwerten sich bei ihrem Vermieter, der jedoch lediglich antwortete, man solle sich nicht so anstellen, die Kinder würden in der Wohnung mit der Hanfplantage doch besonders gut schlafen. Daraufhin wandten sich die Mieter an die Polizei.

Vor Gericht gab der Angeklagte an, seit seinem zwölften Lebensjahr täglich etwa 15 Gramm Marihuana zu rauchen. Schuld an dem massiven Konsum sei seine Schulzeit im Internat gewesen. Ohne das Kiffen, so der Mann, habe er es dort einfach nicht ausgehalten. Er habe zuletzt durchgängig von 3 Uhr morgens bis 20 Uhr abends konsumiert. Er leide unter den Folgen eines Wirbelbruchs, habe aber eine Verschreibung von Cannabis nicht erreichen können. Das Ergebnis einer Haaranalyse bestätigte seine Aussage: Die Sachverständige sagte, die Werte seien die höchsten, die sie jemals festgestellt habe.

Wegen seines Geständnisses und seiner psychischen Abhängigkeit erhielt er eine vergleichsweise milde Strafe für die hohe Menge an Betäubungsmitteln. Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung und der Zahlung von 2500 Euro verurteilt, zudem muss er sich in den nächsten sechs Monaten regelmäßigen Drogentests unterziehen.

© SZ vom 09.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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