Urteil:Haftstrafe für "Papst-Ärztin"

Frau muss wegen Betrugs für viereinhalb Jahre ins Gefängnis

Magdolna K., in ihren Lügenmärchen Leibärztin von Papst Franziskus und dem emeritierten Papst Benedikt XVI., muss wegen Betrugs in 22 Fällen für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München I sieht es als erwiesen an, dass die 67-Jährige einer vermögenden Frau aus Tegernsee mit ihren Geschichten fast eine halbe Million Euro für angeblich karitative Zwecke abgeschwatzt hatte. Die Frauen hatten sich etwa 2010 bei einem Gesellschaftsevent am Schliersee kennengelernt und waren lose in Kontakt geblieben. Als der Sohn der Geschädigten 2012 eine Hirnblutung erlitt und im Koma lag, bot Magdolna K. der streng gläubigen Mutter ihren seelisch-religiösen Beistand an. Die Päpste würden für sie und ihren Sohn beten, beteuerte die Betrügerin und brachte der Frau angeblich vom Papst gesegnete Kerzen und Grußkarten von Benedikt sowie Privatsekretär Georg Gänswein mit. Gleichzeitig knöpfte sie der Frau angeblich für die Kinderhungerhilfe, ein Krankenhaus in Kenia oder Nonnen in Rumänien nach und nach größere Geldsummen ab. Sie behauptete sogar, dass der Vatikan für den emeritierten Papst Benedikt keine finanziellen Mittel habe, er aber so schlecht zu Fuß sei, dass er einen Treppenlift und einen Rollstuhl benötige. Die Angeklagte hatte behauptet, einen Teil des Geldes in Opferstöcke gesteckt zu haben. Doch das glaubte ihr das Gericht nicht. Strafmildernd wirkte sich unter anderem das Alter der Frau aus.

© SZ vom 19.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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