Urteil gegen U-Bahn-Schläger:Das Schwert ist nicht stumpf

Zwölf und achteinhalb Jahre Haft für die Münchner U-Bahn-Schläger: Das Landgericht München hat ein sehr hartes, aber vernünftiges Urteil gefällt. Und es hat gezeigt, welche Möglichkeiten im Jugendstrafrecht stecken.

Joachim Käppner

Zwölf und achteinhalb Jahre Haft für die Münchner U-Bahn-Schläger: Das Landgericht München hat ein sehr hartes, aber vernünftiges Urteil gefällt. Und es hat gezeigt, welche Möglichkeiten im Jugendstrafrecht stecken.

Richtig eingesetzt, lässt es Milde walten, wo Milde geboten ist, statt der drakonischen Härte früherer Zeiten; der Erfolg sind geringe Rückfallzahlen und damit weniger Opfer. Und es kann, es muss hart sein, wenn Härte geboten ist - wie im Fall der beiden jungen Männer, die einen pensionierten Lehrer aus nichtigem Anlass beinahe umgebracht hätten.

Man könnte als konservativer Politiker also froh über den Richterspruch sein, setzt er doch um, was die Politiker ständig fordern: Brutale junge Straftäter müssten "die ganze Härte des Gesetzes" zu spüren bekommen. Man hat aber den Eindruck, als käme das Urteil aus München eher ungelegen. Die Union fordert weiterhin Verschärfungen, so als wolle sie bedeuten: Und Roland Koch hatte doch recht, als er die Münchner U-Bahn-Schläger zum Thema des hessischen Wahlkampfs machte und aus Gründen, die der Union bis heute schleierhaft sind, damit unterging.

Vielleicht hat es daran gelegen, dass aufgesetzte Empörung nicht überzeugt. Mit demselben Habitus diskutieren CSU-Politiker nun über eine Abschiebung der Verurteilten. Ob eine solche rechtlich möglich und angebracht ist, wird sich erst während ihrer Haftzeit herausstellen. Derzeit hat die Debatte nur den einzigen Zweck, sich vor der bayerischen Landtagswahl - Hessen zum Trotz - als Hardliner zu positionieren.

(SZ vom 9.7.2008/wib)

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