Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen drei Frauen:Brutale Mädchen-Gang gibt sich reumütig

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Noch bis vor einem Jahr terrorisierten sie ihre Umwelt, verprügelten und misshandelten Gleichaltrige, quälten eine ältere Frau. Vor Gericht gibt sich die Mädchen-Gang jetzt reumütig. Und weil die drei Frauen ihre Taten gestehen, kommen sie vor Gericht mit Bewährungsstrafen davon.

Von Christian Rost

Handzahm geben sich die drei jungen Frauen im Alter von 20 bis 22 Jahren am Donnerstag im Münchner Landgericht. Sie wollen freiwillig ihre Therapien fortsetzen, eine Ausbildung oder den Schulabschluss nachholen und von Suchtmitteln die Finger lassen, beteuern sie.

Bis vor einem Jahr noch terrorisierten sie ihre Umwelt. Die Mädchen-Gang, die ihre Zeit mit Partys, Alkohol und Drogen ausfüllte, verprügelte und misshandelte Gleichaltrige und quälte eine ältere Frau, was die Polizei auf den Plan rief.

Die Heranwachsenden wurden schließlich festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Erst der Gefängnisaufenthalt und eine Anklage bei der Jugendkammer des Landgerichts stimmte die Freundinnen nachdenklich.

Vier Fälle der Körperverletzung und des Raubes legte die Staatsanwaltschaft den Delinquentinnen zur Last. Eine 20-jährige Einzelhandelskauffrau aus der Gruppe versetzte demnach am 2. Juli 2011 in einem Münchner Fast-Food-Lokal einer jungen Frau einen heftigen Kopfstoß, weil das Opfer ihr im Weg gestanden hatte.

Die Angeklagten räumten die Vorwürfe ein

In Berg am Starnberger See drangen dann am 12. Dezember 2011 alle drei Mädchen in das Haus einer älteren Frau ein und drohten ihr, sie niederzumachen, wobei sie ihr eine Fleischgabel an den Hals hielten. Eine der Angeklagten wollte damit erreichen, dass die Frau nicht mehr mit ihrer Mutter verkehrt und diese nicht mehr zum Trinken verleitet.

Alkoholprobleme gab es offenbar bei allen Eltern der drei Angeklagten, die teils erhebliche Gewalterfahrungen hinter sich haben. Nach dem Vorfall in Berg fuhr die Gang noch nach München, wo sie in einer Wohngemeinschaft eine junge Frau verprügelten. Einen Mitbewohner des Opfers bedrohten sie überdies mit einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser.

Die Angeklagten räumten die Vorwürfe ein. Im Gegenzug für ihre Geständnisse beließ es das Gericht bei Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren.

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Quelle:
SZ vom 22.02.2013
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