Urteil gegen Betreiber:Überteuerter Tabledance

Amtsgericht verurteilt Bar zur Rückzahlung an Gast

Im Prozess um die hohe Rechnung einer Tabledance-Bar hat das Münchner Amtsgericht einem Zeugen vertraut, der zum ersten Mal überhaupt in einem solchen Lokal war. "Der Umstand, dass es sich um seinen ersten Besuch eines solches Etablissements handelte und die Endabrechnung für den Abend sehr hoch ausfiel, lässt es plausibel erscheinen, dass sich dieses Ereignis - besser als zum Beispiel alltägliche Vorgänge - ins Gedächtnis einprägt", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil vom September (Az: 274 C 5270/16). Geklagt hatte ein Mann, dem 1790 Euro abgebucht worden waren. Der Kläger sagte, er habe viel weniger bestellt. Er listete genau auf: Vier Gläser Bier à zehn Euro, einen Lapdance für 50 Euro und fünf Euro Trinkgeld sowie zwei weitere erotische Tänze zu je 50 Euro inklusive zwei Gläsern Bier. Die einzelnen Summen habe das Kreditkartenlesegerät auch angezeigt. Die Bar habe jedoch statt der Beträge 55 und 120 Euro dann 550 und 1200 Euro abgebucht. Das Lokal lehnte es ab, das Geld zurückzuzahlen. Es sei denkbar, dass der Kläger teureren Wein oder Sekt sowie Champagner zum Preis von 500 Euro pro Flasche bestellt habe. Zu diesen Preisen gehöre auch ein "gewisses Rahmenprogramm". Der Richter wertete das laut Mitteilung als "reine Spekulation". Der Geschäftsführer der Bar habe nicht konkret vorgetragen, welche Leistungen der Kläger in Anspruch genommen hat, und auch keine Rechnung vorgelegt. Der Zeuge, der mit dem Kläger und zwei weiteren Bekannten in der Bar war, habe sich hingegen an Details erinnert. Daher verurteilte der Richter das Lokal auf Rückzahlung von 1575 Euro.

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