Urteil gegen Antifa-Aktivisten:Neun Monate Haft auf Bewährung für Paul R.

Lesezeit: 2 min

  • Paul R. nahm aus dem Hof eines Supermarkts weggeworfene Lebensmittel mit, dabei hatte er ein Tierabwehrspray dabei.
  • Bei einer Demo hatte der Antifa-Aktivist außerdem einen Gegenstand dabei, den die Polizei als Waffe einstuft.
  • Der 24-Jährige saß nach den Vergehen knapp zwei Monate in Untersuchungshaft und wurde nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Von Thomas Anlauf

Es klingt schon ziemlich gefährlich: Paul R. hat einen bewaffneten Diebstahl begangen und bei einer Demonstration einen Gegenstand in der Hand gehalten, den die Polizei als Waffe einstuft. Weil er zeitweise auch noch keinen festen Wohnsitz angeben konnte, bestand nach Auffassung des Gerichts Fluchtgefahr.

Seit 21. Juli saß deshalb der 24-jährige Münchner in Haft. Am Dienstag verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und 100 Sozialstunden, die Prozesskosten muss Paul R. auch noch tragen.

Auf der Anklagebank saß jedoch kein Typ, der wie ein brutaler Schläger aussieht. Paul R. ist ein schmächtiger junger Mann, der während des zweieinhalbstündigen Prozesses immer wieder vor sich hin lächelte angesichts der massiven Vorwürfe gegen ihn. Die gab er auch zu.

Schaden für den Supermarkt: drei Euro

Allerdings klang die Erklärung seines Anwalts Markus G. Fischer doch deutlich anders als die der Anklage: Am 20. Mai kletterte er mit einem Bekannten über einen zwei Meter hohen Zaun, um an Container mit weggeworfenen Lebensmitteln zu gelangen. "Containern" nennt sich das und ist für viele Linksaktivisten ein Zeichen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln.

Normalerweise wird diese Praxis höchstens als Hausfriedensbruch geahndet, da die weggeworfene Ware als unverkäuflich gilt. Doch Paul R. und sein Kompagnon nahmen auch noch vier Plastikkisten vom Hof des Supermarkts mit, um die Lebensmittel zu transportieren. Als sie den Hof verlassen wollten, erwischte sie die Polizei - und bei der Kontrolle fanden die Beamten ein Tierabwehrspray in R.s Bauchbeutel: ein Fall von bewaffnetem Diebstahl also.

Warum das Gericht in einer Fahne auch eine Waffe sieht

Paul R. habe sich bei seiner Festnahme "ruhig und kooperativ" verhalten, sagte ein als Zeuge geladener Polizist. Sein Kollege rechnete vor, dass die vier entwendeten Körbe einen Marktwert von insgesamt 70 Euro hätten. Allerdings räumte die Marktleiterin des Sendlinger Supermarkts ein, dass ihrer Filiale wahrscheinlich nur ein Schaden von drei Euro entstanden sei, da es sich bei den Behältern nur um Pfandkörbe der Unternehmenskette handle.

Für die Entsorgung der "unverkäuflichen Ware", die Paul R. mitgehen ließ, wären dem Supermarkt sogar Kosten entstanden.

Auch bei seiner zweiten Festnahme in diesem Jahr habe sich R. "kooperativ und ruhig" verhalten, sagte ein Polizist. Am 20. Juli hatten Zivilfahnder den jungen Mann ins Visier genommen, als er bei einer Gegendemonstration zu einer Pegida-Kundgebung eine sogenannte Knüppelfahne mit rotem Tuch in der rechten Hand hielt.

Berufung gegen das Urteil

Da er das Beweisstück, das Amtsrichterin Christiane Thiemann beim Prozess vorzeigte, bei der Demo nicht schwenkte, warf ihm Staatsanwalt Peter Preuß vor, die Fahne mit sich geführt zu haben, "um damit gegebenenfalls zuzuschlagen". Ein Polizeivideo zeigte, dass sich R. bei der Kundgebung weder aggressiv verhielt, noch in vorderer Reihe stand.

R., der sich als Antifaschist bezeichnet, nutzte sein Schlusswort für ein politisches Statement. Wenn es so weit komme, dass die Polizei entscheide, wann man eine Fahne einsetzen dürfe, "kann man von Demonstrationsfreiheit nicht mehr reden". Von Zuhörern erhielt er dafür Applaus. Gegen das Urteil legt R.s Anwalt Berufung ein.

© SZ vom 16.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Protest gegen die Justiz
:Gefängnis wegen einer Flagge

Weil er bei einer Demonstration eine kleine Fahne in der Hand hält und bei der Festnahme keinen Wohnsitz angeben kann, sitzt ein Münchner seit einem Monat in U-Haft. Ein wachsender Unterstützerkreis fordert seine Freilassung.

Von Thomas Anlauf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: