Persönlichkeitsrecht vs. Ordnungswidrigkeit:Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

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Weil er einen Falschparker fotografiert und angezeigt hat, bekam Andreas S. Ärger mit der Polizei - nicht der Falschparker. (Foto: Oliver Berg/dpa)

In einem Grundsatzurteil entscheidet das Verwaltungsgericht, dass Bilder von Autokennzeichen an die Polizei geschickt werden dürfen. Zwei Münchner hatten zuvor Verwarnungen erhalten - für ihre Meldung.

Von Susi Wimmer

Irgendwann hatte Andreas S. sich genug geärgert: Über die Autos, die auf den Rad- und Gehwegen parkten, darüber, dass er mit seiner kleinen Tochter auf die Straße ausweichen oder sich an den Falschparkern vorbeidrücken musste. Er zückte sein Handy, fotografierte die Autokennzeichen und schickte sie der Polizei.

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