Urteil:Einmal bekifft am Steuer ist noch kein Grund, den Führerschein abzugeben

So entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Fall eines 22-Jährigen aus Starnberg. Ein Versäumnis sieht das Gericht stattdessen beim Landratsamt.

Von Martin Bernstein

Einmal bekifft am Steuer erwischt, und schon ist der Führerschein weg: So einfach darf es sich eine Behörde nicht machen, hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden. Damit hat der Verwaltungsgerichtshof eine erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 21. November abgeändert und einen Fahrerlaubnisentzug aufgehoben, den das Landratsamt Starnberg ausgesprochen hatte.

Der 1994 geborene Kläger war erwischt worden, als er unter Cannabiseinfluss mit dem Auto unterwegs war. Das Landratsamt hatte das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Der Kläger, der gelegentlich Cannabis konsumiert hat, sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, argumentierte das Landratsamt, weil er den Konsum von Cannabis und das Autofahren nicht trennen könne. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder sonstige Aufklärungsmaßnahmen erfolgten nicht.

Genau das hätte das Landratsamt nach Auffassung des BayVGH aber tun müssen. Es komme darauf an, ob aus dem Verhalten des 22-Jährigen der Schluss gezogen werden könne, dass er auch in Zukunft Fahren und Cannabiskonsum nicht trenne. Das könne die Fahrerlaubnisbehörde im Regelfall - ebenso wie bei Alkoholfahrten - nur auf der Grundlage einer MPU beurteilen. Gegen das Urteil (Aktenzeichen 11 BV 17.33) ist Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

Im Bereich des Polizeipräsidiums München - zu dem nur ein kleiner Teil des Landkreises Starnberg gehört - hat die Zahl der unter Drogeneinfluss erwischten Fahrer 2016 um fast ein Drittel auf 2447 Fälle zugenommen.

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